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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 9

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K. F. erinnert Eb. Johann von Trier daran, daß er zur Bestrafung und Beendigung des von Hz. Ludwig von Bayern, Pfgf. Friedrich bei Rhein und Diether von Isenburg sowie dessen Anhängern gegen den erwählten und bestätigten Eb. Adolf von Mainz gezeigten Ungehorsams gegen päpstliche und ksl. Gebote die Mgff. Albrecht von Brandenburg und Karl von Baden sowie Gf. Ulrich von Württemberg zu ksl. Hauptleuten eingesetzt hat1 und daß auch Johann selbst ihm als romischem keyser und dem heiligen reiche als deinem rechten obersten naturlichen herren zur Unterstützung dieses Vorhabens verpflichtet ist. Der K. gebietet Eb. Johann deshalb bei den ihm geschuldeten Pflichten und einer der ksl. Kammer zufallenden Pön von 1000 Pfund Gold sowie unter Androhung des Verlustes aller von römischen Kaisern und Königen innegehabten Regalien, Lehen und Privilegien des Stifts Trier, den ksl. Hauptleuten und deren Bevollmächtigten mit seiner Macht Gehorsam, Rat und Unterstützung zur Bekämpfung und Bestrafung der widerwertigen und ungehorsamen der ksl. und päpstlichen Gebote zu leisten.

Originaldatierung:
Am freytag vor dem sonntag als man in der heiligen kirchen singet Oculi in der vasten.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.p. - KVv: Bischof Trier (Blattmitte oben); keysers ervorderbrief des von Trier etc. Oberwesel p(ro)duct(um) (Empfängervermerk auf der Rückseite).

Überlieferung/Literatur

Org. im LHA Koblenz (Sign. Best. 1: Erzstift und Kurfürstentum Trier, C: Akten der geistlichen und staatlichen Verwaltung, n. 16215 S. 69f.), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedrückt (zerstört).

Anmerkungen

  1. 1Vgl. Regg.F.III. H.4 n. 330 u. n. 331.

Registereinträge

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 9 n. 179, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1462-03-19_1_0_13_9_0_12716_179
(Abgerufen am 20.04.2024).