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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 9

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K. F. gebietet dem Ritter Heinrich Beyer von Boppard und dessen Bruder Rudolf sowie ihren Lehenserben, die von ihm Eb. Jakob von Trier sowie dessen Nachfolgern und dem Stift Trier übertragenen, von den Angeschriebenen und deren vetter Dietrich Beyer von Boppard sowie ihren Eltern zuvor als Lehen von K. und Reich innegehabten Turnosen am Zoll zu Boppard1 von Eb. Johann von Trier sowie dessen Nachfolgern und dem Stift Trier in Empfang zu nehmen und diesen den gebührenden Eid darüber zu schwören. Nach dessen Ablegung sagt er die Adressaten von den Eiden und Pflichten los, mit denen sie K. und Reich wegen der genannten Turnosen verbunden sind.

Überlieferung/Literatur

Org. und Kop. noch nicht aufgetaucht. Ergibt sich aus dem Revers Rudolfs Beyer von Boppard von 1461 April 262, der als Abschrift überliefert ist im Perpetuale des Eb. Johann von Trier im LHA Koblenz (Sign. Best. 1: Erzstift und Kurfürstentum Trier, C: Akten der geistlichen und staatlichen Verwaltung, n. 17 S. 193-195 n. 366), Perg. (15. Jh.).

Anmerkungen

  1. 1Siehe H. 9 n. 139, n. 141.
  2. 2In diesem Revers bestätigt Rudolf für sich und seinen Bruder Heinrich die Belehnung durch Eb. Johann von Trier mit zwei Zollturnosen zu Boppard; neben seinem eigenen S ist das des (erzbischöflichen) Hofmeisters Johann von Eltz angekündigt.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 9 n. 176, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1461-04-26_1_0_13_9_0_12713_176
(Abgerufen am 19.04.2024).