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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 9

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K. F. teilt Eb. Dietrich von Mainz mit, daß Eb. Johann von Trier ihm vorgebracht hat, nachdem sein Vorgänger Otto1 vom Hz. (Adolf II.) von Jülich und Berg die Hälfte der Städte und Schlösser Sinzig und Remagen samt Zugehörungen pfandweise erworben habe2, habe Ulrich von Manderscheid, der den stifft von Trier unbillich und widerrecht habe inngehalten, dem Hz. die entsprechenden Urkunden zurückgegeben, woraufhin dieser besagte Hälften wieder an sich gebracht habe. Da Eb. Johann sein Stift dadurch benachteiligt glaubt und den K. deshalb um Rechtshilfe gegen Hz. Gerhard (VII.) von Jülich und Berg gebeten hat, beauftragt K. F. Eb. Dietrich, an seiner Statt die Parteien zu einem Rechttag vor sich zu laden, sie zu verhören und den Fall mit seinem Rechtsspruch zu entscheiden. Ferner trägt er ihm auf, gegebenenfalls Zeugen zu verhören und nötigenfalls mit angemessenen Strafen zur Aussage zu zwingen sowie auch im Falle des Ausbleibens einer Partei das Verfahren in allem durchzuführen, was sich nach ordnung des rechten ze tuen gepuret und notturfftig sein wirdet.

Originaldatierung:
An monntag nach unsers herren fronleichnams tag.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.i.c. Vlr(ricus) Wëltzli vicecanc. - KVv: Trier (Blattmitte oben).

Überlieferung/Literatur

Org. im LHA Koblenz (Sign. Best. 1: Erzstift und Kurfürstentum Trier, A: Urkunden der geistlichen und staatlichen Verwaltung, n. 8379), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedrückt.

Siehe hierzu auch H. 9 n. 81, n. 82, n. 83, n. 84, n. 115, n. 116, n. 137, n. 138 sowie zu Entstehung und weiterem Verlauf der Auseinandersetzung um Sinzig und Remagen Bruchhäuser, Heimatbuch Sinzig, S. 23-32.

Druck: Günther, Cod. dipl. Rheno-Mosellanus IV S. 535-537 n. 264.

Reg.: Chmel n. 3606.

Anmerkungen

  1. 1Eb. Otto (von Ziegenhain) von Trier (1418-1430).
  2. 2Siehe zu dieser Verpfändung die Urkunden von 1421 Juni 30 und 1425 August 24 bei Günther, Cod. dipl. Rheno-Mosellanus IV S. 233- 241 n. 102, S. 264-266 n. 120.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 9 n. 162, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1458-06-05_1_0_13_9_0_12699_162
(Abgerufen am 28.03.2024).