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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 9

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K. F. bestätigt Johann Loesel (Losa), Meister des Johanniterordens in Deutschland, und seinem Orden sowie deren gebiettigernn und Brüdern in Deutschland auf die ihm in Johanns Namen vorgebrachte Bitte in Ansehung der Tatsache, daß derselb orden durch christenlichs glaubens willen wider die unglaubigenn mit harter arbeit und schwerenn costenn stettiglich und vestiglich strebet, die von ihm selbst sowie seinen kgl. bzw. ksl. Vorgängern Friedrich (I.)1, Philipp2, Heinrich (VII.)3 und Karl (IV.)4 erteilten Rechte und Privilegien. Der K. bestätigt auch die den Johannitern schon inn unsernn kuniglichenn wurdenn gewährte, die Eigenleute betreffende Gnade5, nimmt sie in seinen besonderen Schutz und verfügt, daß keine Fürsten, Herren oder Städte irgendwelche Gewalt über sie haben sollen. Für Fälle von Zuwiderhandlungen gegen diese Privilegien bestellt K. F. an seiner Statt den jeweiligen Pfgf. bei Rhein sowie die Landvögte in Schwaben und im Elsass zu Richtern des Ordens und gebietet ihnen, auf Ersuchen deshalb tätig zu werden, sowie allen Reichsuntertanen unter Androhung des Huldverlustes und der in den bestätigten Urkunden genannten Strafen die Beachtung dieser Privilegien.

Originaldatierung:
Amm montagh vor sanct Martins tagh (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. Vlricus Weltzli vicecanc. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. noch nicht aufgetaucht, der Siegelankündigung zufolge jedoch (Perg.) mit anh. S. - Kop.: Vidimus Gf. Johanns von Sulz, Hofrichters zu Rottweil, von 1463 August 4, das inseriert ist in einem von dem öff. Notar und Stadtschreiber zu Überlingen Johannes Necker unterfertigten Notariatsinstrument von 1475 Dezember 4, welches seinerseits vorliegt als von dem (Reichskammergerichts-)Lektor G. Mausharter beglaubigte Abschrift im LHA Koblenz (Sign. Best. 56: Reichskammergericht, n. 895 [Teil 1, elftletztes Libell fol. 5v-9v], Pap. (16. Jh.).

Anmerkungen

  1. 1RI IV, 2, n. 598.
  2. 2RI V n. 146.
  3. 3Ebd. n. 4088.
  4. 4Vgl. das Privileg K. Karls IV. von 1378 Februar 26 ( RI VIII n. 5877), das ebenfalls als Insert in der Urkunde Gf. Johanns von Sulz überliefert ist.
  5. 5Siehe H. 9 n. 32.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 9 n. 156, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1456-11-08_1_0_13_9_0_12693_156
(Abgerufen am 28.03.2024).