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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 9

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K. F. ernennt Mgf. Karl von Baden, den Erbmarschall und ksl. Rat Heinrich von Pappenheim sowie Walter von Hürnheim zu comissarien und richtern an seiner Statt und gebietet ihnen, im Streit zwischen Hans von Rechberg und Hohenrechberg einerseits sowie Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Ulm und allen anderen mit diesen verbündeten Städten andererseits die Parteien zu vernehmen sowie ihnen Tage zu gütlicher oder rechtlicher Entscheidung anzusetzen. Der K. bevollmächtigt insbesondere den Mgf. an seiner Statt namens K. und Reich den Parteien und ihren Bevollmächtigten gemeinschaftlich und einzeln zu diesen Tagen unser und des richs geleit und sicherheit zu gewähren sowie allen Reichsuntertanen deren Beachtung zu gebieten.

Überlieferung/Literatur

Org. und Kop. noch nicht aufgetaucht. Ergibt sich aus H. 9 n. 161 (danach zitiert).

Reg.: RMB 4 n. 8024 (danach das Datum).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 9 n. 154, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1456-08-04_1_0_13_9_0_12691_154
(Abgerufen am 19.04.2024).