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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 9

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K. F. belehnt den persönlich erschienenen Engelhard von Absberg für diesen, dessen Bruder Hans und ihren vetter Heinrich von Absberg gemeinschaftlich mit Schloß Absberg samt dem dortigen Markt und Halsgericht mit allen von ihren Vorfahren und ihnen selbst bisher innegehabten Rechten und Zugehörungen, doch vorbehaltlich der Rechte von K. und Reich sowie anderer, namentlich mit dem Blutbann in dem genannten Markt und Halsgericht, und bestätigt, daß Engelhard ihm dafür den gewöhnlichen Lehnseid geleistet hat.

Originaldatierung:
Am freitag vor des heiligen krewtzs tag der erhoehung (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i. Vlricus Weltzli vicecanc. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. noch nicht aufgetaucht, der Kop. zufolge jedoch Perg., das an Ps. anh. S ab und verloren. - Kop.: Von dem Archivar des Deutschordensarchivs zu Mergentheim Polzer am 7. Juli 1797 beglaubigte Abschrift, die als Abdruck überliefert ist in der Deduktion "Brandenburgische Usurpazions-Geschichte" im LHA Koblenz (Sign. Best. 53: Reichsritterschaft, A: Direktorium der Reichsritterschaft Kanton Mittelrhein n. 132 [Teil 2] S. 248f. n. 128).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 9 n. 144, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1455-09-12_1_0_13_9_0_12681_144
(Abgerufen am 29.03.2024).