[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 9
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K. F. gebietet den Bürgermeistern, Schultheißen, Schöffen, Richtern, Räten, Bürgern und Gemeinden der Eb. Jakob von Trier und dessen Stift verpfändeten Städte für den Fall, daß demnächst ein gemeiner anslag zu einem Zug aus dem Reich gegen die Türken erfolgen sollte, Eb. Jakob darin mit ihrem Anteil zue beschirmung, lobe und auffenthaltung des heiligen cristenlichen glauben und ere des heiligen roemischen reichs von desselben reichs wegen Gehorsam zu leisten.
- Originaldatierung:
- An freitag vor dem heiligen Pfingstag.
- Kanzleivermerke:
- KVr: A.m.d.i.i.c. Vlricus Wëltzli vicecanc. - KVv: T(urcken?) (Blattmitte oben).
Überlieferung/Literatur
Org. im LHA Koblenz (Sign. Best. 1: Erzstift und Kurfürstentum Trier, A: Urkunden der geistlichen und staatlichen Verwaltung, n. 7872), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedrückt.
Registereinträge
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
[RI XIII] H. 9 n. 142, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1455-05-23_1_0_13_9_0_12679_142
(Abgerufen am 23.04.2024).