Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 9

Sie sehen den Datensatz 142 von insgesamt 424.

K. F. gebietet den Rittern Dietrich und Heinrich Beyer von Boppard sowie Heinrichs Bruder Rudolf und deren Lehenserben, die von ihm Eb. Jakob von Trier sowie dessen Nachfolgern und dem Stift Trier übertragenen, von den Angeschriebenen und deren Eltern bisher als Lehen von K. und Reich innegehabten Turnosen am Zoll zu Boppard1 von Eb. Jakob sowie dessen Nachfolgern und dem Stift Trier in Empfang zu nehmen und ihnen den gebührenden Eid darüber zu schwören. Nach dessen Ablegung sagt er sie von den Eiden und Pflichten los, mit denen sie K. und Reich wegen der genannten Turnosen verbunden sind.

Überlieferung/Literatur

Org. und Kop. noch nicht aufgetaucht. Ergibt sich aus dem Revers Rudolfs Beyer von Boppard von 1461 April 262, der als Abschrift überliefert ist im Perpetuale des Eb. Johann von Trier im LHA Koblenz (Sign. Best. 1: Erzstift und Kurfürstentum Trier, C: Akten der geistlichen und staatlichen Verwaltung, n. 17 S. 193-195 n. 366), Perg. (15. Jh.).

Reg.: Chmel n. 3347 (danach das Datum und der Ausstellungsort).

Anmerkungen

  1. 1Siehe H. 9 n. 139.
  2. 2In diesem Revers bestätigt Rudolf für sich und seinen Bruder Heinrich die Belehnung durch Eb. Johann von Trier mit zwei Zollturnosen zu Boppard; neben seinem eigenen S ist das des (erzbischöflichen) Hofmeisters Johann von Eltz angekündigt.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 9 n. 141, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1455-04-28_7_0_13_9_0_12678_141
(Abgerufen am 29.03.2024).