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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 9

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K. F. bestätigt in Anbetracht der Tatsache, daß er in besonderem Maße auf die Förderung derjenigen Untertanen bedacht sein soll, die sich fortwährend um die Erhöhung seiner und des Reiches Rechte bemühen, Eb. Jakob von Trier auf dessen Bitte die diesem, seinen Vorgängern und dem Stift Trier von seinen (K. F.) ksl. und kgl. Vorgängern gewährten Rechte und Privilegien, quae .. coram nobis sub forma publici documenti exhibitos et productos vidimus et audivimus und deren Wortlaut im vorliegenden Schriftstück niedergeschrieben ist1 sowie in seiner eigenen und vieler umsitzender Fürsten und Großer (magnatum) Gegenwart verlesen wurde. Der K. verfügt, daß dieser Bestätigung ebensolcher Glaube geschenkt werden soll wie den Originalbriefen, verbietet allen Reichsuntertanen sowie namentlich Schöffenmeister, Schöffen, Amtsmeistern (magistris officiorum), Räten, Bürgern und Einwohnern der Stadt Trier Zuwiderhandlungen unter Berufung auf ihr etwa entgegenstehende ksl. kgl. oder sonstige Privilegien bzw. Gewohnheiten oder Statuten, die er hiermit für null und nichtig erklärt, und gebietet die Beachtung dieser Privilegien bei den darin enthaltenen Strafen sowie darüber hinaus bei einer Pön von 1000 Pfund Gold, zu deren Eintreibung er den jeweiligen Eb. von Trier hiermit bevollmächtigt und gegebenenfalls seine Unterstützung dafür ankündigt.

Originaldatierung:
Vicesimaquinta die mensis aprilis.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i. Vlricus Wëltzli vicecanc. - KVv: Rta Stephanus Kolbegk (auf S. 40).

Überlieferung/Literatur

Org. (lat.) im LHA Koblenz (Sign. Best. 1: Erzstift und Kurfürstentum Trier, A: Urkunden der geistlichen und staatlichen Verwaltung, n. 7883), perg. Libell2, S3 an durch den Libellrücken gezogener purpurfarbener Ss. ab und verloren. - Kop.: Von Dr. iur. Hilger Helmann sowie dessen Adjunkten Philipp Simonis von Weinolsheim im Bistum Worms und Heinrich Hürckel beglaubigte Abschrift4 in der Stadtbibliothek Trier (Sign. Hs. 1409/2099 4° fol. 81r-87r), Pap. (16. Jh.), S Helmans auf fol. 418r aufgedrückt unter Pap.

Anmerkungen

  1. 1Es folgt wörtlich inseriert die Privilegienbestätigung Kg. F. für Eb. Jakob von Trier von 1442 August 15, oben H. 9 n. 48, inmitten der bestätigten Urkunden ist zwischen diejenigen der Kgg. Heinrich (VII.) und Heinrich VII. jedoch noch der Rechtsspruch Kg. Rudolfs von 1276 März 29 (Druck: MGH Const. 3 n. 109; Reg.: RI VI/1 n. 536) eingeschoben.
  2. 2Es handelt sich um 40 Seiten.
  3. 3Angekündigt war die Goldbulle S 17.
  4. 4Die Inserte sind mit Ausnahme der direkt bestätigten kgl. Urkunde von 1442 August 15 ( H. 9 n. 48) hier ausgelassen.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 9 n. 133, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1455-04-25_1_0_13_9_0_12670_133
(Abgerufen am 28.03.2024).