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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 9

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K. F. bestätigt dem Mgf. Karl von Baden und dessen Bruder Bernhard sowie ihren Erben mit Rat der Kff. Fürsten, Gff. Herren, Edlen und Getreuen auf Karls Bitte alle von ihrem Vater, Mgf. Jakob, dessen Eltern und Vorgängern sowie ihnen selbst bei römischen Kaisern und Königen erlangten Rechte, Regalien und Privilegien. Ferner bestätigt der K. ihnen alle früher von ihren Vorgängern und jetzt von ihnen selbst innegehabten Fürstentümer, Markgrafschaften, Grafschaften, Herrschaften, Landgerichte, Besitzungen, eigenschafft, Festen, Städte, Lande und Leute, Klöster, Vogteien, Mannen, Mannschaften, geistlichen und weltlichen Lehen sowie lehenschafft, Zwinge, Bänne, Kreise, Wälder, Weiden, Hölzer, Gebüsche, Felder, Gewässer, Wasserläufe, Fischereien, Jagden, Wildbänne, Gerichte, Geleite, Münzen, Bergwerke, Nutzungen, Zinsen, Gülten, Pfandschaften und Ämter samt ihren Zugehörungen. K. F. verfügt, daß alle von ihm selbst oder seinen Vorgängern und Nachfolgern irgendjemandem erteilten Rechte und Privilegien, die im Widerspruch zu diesem Privileg stehen, letzterem unschädlich sein sollen, und gebietet allen Reichsuntertanen dessen Beachtung unter Androhung seiner und des Reiches schwerer Ungnade sowie bei den in den Urkunden der Mgff. von Baden enthaltenen Strafen. Des sind gezugenn Eb. Jakob von Trier, die Bff. Eneas von Siena (Senis), Ulrich von Gurk und Wilhelm von Toul, Mgf. Albrecht von Brandenburg, die Gff. Ulrich von Helfenstein, Jost Niclas von Zollern, Albrecht von Hohenlohe, Oswald von Tierstein und Johann von Eberstein, Herr Georg von Brandis, Johann Ungnad und Walter von Zebing sowie viele andere Edle.

Originaldatierung:
Am menntag nach dem heilligen Palmtag (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.i.c. Vdelricus Welczli vicecanc. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Von dem öff. Notar und Stadtschreiber zu (Baden-)Baden Rudolf Andler von Herrenberg am 25. April 1549 beglaubigte Abschrift im LHA Koblenz (Sign. Best. 56: Reichskammergericht, n. 350 [n. 50]), Pap. (16. Jh.).

Reg.: RMB 4 n. 7855.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 9 n. 132, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1455-03-31_3_0_13_9_0_12669_132
(Abgerufen am 19.04.2024).