Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 9

Sie sehen den Datensatz 130 von insgesamt 424.

K. F. setzt Ludwig von Lichtenberg davon in Kenntnis, daß Bürgermeister und Rat seiner und des Reiches camer und statt Hagenau von der aufgrund einer Klage Ludwigs gegen sie ergangenen Ladung vor das Kammergericht ausweislich eines ksl. Urteilsbriefes1 freigesprochen worden sind sowie daß ihnen Ladung um Kosten und Schaden zuerkannt worden ist. Er lädt Ludwig deshalb auf den 45. Tag nach Erhalt dieser Ladung bzw. den ersten darauf folgenden Gerichtstag peremptorisch vor sich zu rechtlicher Verantwortung und setzt ihn davon in Kenntnis, daß auch im Falle seines Ausbleibens verhandelt werden wird.

Originaldatierung:
Am achtzehenden tage des monats december (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. Vlricus Weltzly vicecanc. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift in der Stadtbibliothek Trier (Sign. Hs. 1761/985 2° fol. 103v), Pap. (15. Jh.). - Abschrift ebd. (fol. 127r), Pap. (15. Jh.).

Anmerkungen

  1. 1Siehe H. 9 n. 128.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 9 n. 129, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1454-12-18_2_0_13_9_0_12666_129
(Abgerufen am 18.04.2024).