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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 9

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K. F. verfügt in Ansehung der Tatsache, daß Eb. Jakob von Trier ihm einen in der zwischen K. F. und dem Eb. vereinbarten Form und Frist ausgestellten Willebrief des Domkapitels von Trier1 hinsichtlich der Jakob vormals für den Fall des erbenlosen Todes Gf. Philipps von Katzenelnbogen verbrieften Anwartschaft auf die Hälfte des Zolles von St. Goar2 zu unsern selbs handen geantwurt hat, er selbst jedoch die diese Vereinbarungen enthaltende Urkunde des Eb. derzeit bey unsern hannden nit gehapt und in unsern slossen verlegt gehapt, für den Fall ihrer Wiederauffindung deren Kraftlosigkeit und Unschädlichkeit für den Eb. doch vorbehaltlich der Gültigkeit der von K. F. innegehabten Hauptbriefe3.

Originaldatierung:
An mantag nach dez hailigen Creutzes tag exaltacionis.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i. Vlricus Weltzli.

Überlieferung/Literatur

Org. im LHA Koblenz (Sign. Best. 1: Erzstift und Kurfürstentum Trier, A: Urkunden der geistlichen und staatlichen Verwaltung, n. 7848), Perg. (beschädigt mit Textverlusten), rotes S 18 rücks. aufgedrückt.

Vgl. dazu auch die Eb. Jakob erteilte Erweiterung der Anwartschaft von 1455 April 274.

Reg.: Chmel n. 3249.

Anmerkungen

  1. 1Dieser Willebrief von 1453 September 29 hat das Einverständnis von Eb. und Domkapitel mit dem ksl. Vorbehalt zum Inhalt, selbst im Besitz der zweiten Hälfte des Zolls zu St. Goar bleiben zu wollen, vgl. das Reg. bei Chmel n. 3106.
  2. 2Vgl. die Urkunde von 1453 Juni 30; Reg.: Chmel n. 3075.
  3. 3Dabei handelt es sich neben der in Anm. 1 genannten Urkunde um einen Revers Jakobs von 1453 September 8, in dem er dem K. die Überlassung seiner ersten Jahreseinnahme aus dem Zoll verspricht; vgl. das Reg. bei Chmel n. 3106.
  4. 4Regg.F.III. H.3 n. 76.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 9 n. 125, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1454-09-16_1_0_13_9_0_12662_125
(Abgerufen am 29.03.2024).