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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 9

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K. F. beurkundet, ihm sei durch eine Botschaft Eb. Jakobs von Trier vorgebracht worden, daß die von K. und Reich zu Lehen rührende Oberburg des Schlosses Homburg im Westrich durch den Tod Johanns des lesten des stamen, namen und wapens von Homburg1 uns und dem heiligen reiche als edel manlehen heimgevallen und ledig worden sey und von einigen ohne seine als des rechten lehenherres leihung und erlaubung unrechtmäßig mit irem aigem gewalt besessen werde, die aus der von Eb. Jakob und dessen Stift lehenrührigen dortigen Unterburg ein raubhaus gemacht und dort einige zu Ganerben aufgenommen hätten, wodurch des heiligen reichs strassen, dem Trierer Stift sowie Land und Leuten Schaden entstehe. Da es sich für den K. geziemt, unser und des heiligen reichs lehenschafft und herrlicheit zu hanthaben und nit zu versweigen lassen, gestattet er Eb. Jakob für den Fall, daß das Schloß K. und Reich rechtmäßig heimgefallen oder von K. F. jemandem aufgrund eines unwahren Vorbringens verliehen worden ist, mit dem Schloß und dessen Zugehörungen an seiner und des Reiches Statt entweder die genannten Besitzer oder andere dissmals zu belehnen sowie dafür den Gehorsamseid für K. und Reich von ihnen entgegenzunehmen. Ferner verfügt K. F. daß die Belehnten das Schloß künftig als erbliches Lehen von K. und Reich innehaben sollen, doch vorbehaltlich deren lehenschafft, derzufolge sie es als Lehen von K. F. und dessen Nachfolgern entgegennehmen sollen, als offt es zu schulden kumbt, sowie der Rechte von K. F. und anderer.

Originaldatierung:
An unser lieben Fraun tag visitationis.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.i.c. Vlricus Wëltzli. - KVv: Rta Stephanus Kolbeck (Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

Org. im LHA Koblenz (Sign. Best. 1: Erzstift und Kurfürstentum Trier, A: Urkunden der geistlichen und staatlichen Verwaltung, n. 7810), Perg., wachsfarbenes S 15 mit rotem S 16 vorn eingedrückt an purpurfarbener Ss. - Kop.: Abschrift ebd. (Sign. Best. 1: Erzstift und Kurfürstentum Trier, C: Akten der geistlichen und staatlichen Verwaltung, n. 497 fol. 25r-v), Pap. (15. Jh.).

Am 2. August 1453 belehnte Eb. Jakob von Trier Gf. Hamann von Leiningen-Rixingen und dessen Kinder aus seiner Ehe mit Jakobs Nichte Adelheid von Sierck mit dem Schloß, vgl. dazu die Belehnungsurkunde im LHA Koblenz (Sign. Best. 54: Adel und andere Geschlechter, n. L 132), Perg., grünes S d. Ausst. an Ps.

Reg.: Chmel n. 3078.

Anmerkungen

  1. 1Johann von Homburg war am 25. März 1449 ohne erbberechtigte Nachkommen verstorben.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 9 n. 117, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1453-07-02_4_0_13_9_0_12654_117
(Abgerufen am 29.03.2024).