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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 9

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Kg. F. verleiht Lutter Quad, Herrn zu Tomberg, namens seiner Frau (Elisabeth von Saffenberg)2 erblich das durch das Aussterben der Herren von Tomberg erledigte, in diesem gegenwortigen brieff farbig gemalte Wappen in Form eines gelben oder goldfarbenen Schildes, in welchem zwei in rot und weiß schachbrettartig gemusterte (geschag zabelten) Sparren uber die zwergh aufgeteilt sind; auf dem Schild soll sich ein Helm mit einer roten und weißen, ebenfalls mit Sparren wie im Schild geteilten Helmdecke befinden, und aus diesem Helm sollen zwei gelbe oder goldfarbene Bockshörner herauswachsen.

Überlieferung/Literatur

Kop.: Teilabschrift im LHA Koblenz (Sign. Best. 53: Reichsritterschaft, C: Besitzungen der Reichsritterschaft Kanton Niederrhein 25: Reichsherrschaft Landskron n. 2307), Pap. (16. Jh.). - Erwähnt in einem Notariatsinstrument des öff. Notars Volmarus Rham von Meschede von 1605 März 31, in dem der Protest Konrads, Georgs, Dietrichs und Gerhards von Tomberg gen. Worms, Gebrüder zu Bodenheim, gegen die von Bernhard und Hans Friedrich Quad von Landskron erhobene Beschuldigung der unrechtmäßigen Führung des Tomberger Wappens beurkundet wird3, im Fürstlich Hatzfeld-Wildenburg'schen Archiv Schloß Schönstein (Sign. Urkunde n. 2084), Pap.

Reg.: Quellen Landskron 1 n. 999.

Anmerkungen

  1. 1Die Kop. bietet neben dem Ausstellungsort lediglich die Angabe des am 5. April 1451 endenden elften Jahres der Herrschaft des Kg. sowie das Inkarnationsjahr 1451, vgl. zum Datum jedoch Quellen Landskron 1 n. 999 Anm. 1, der die Verzeichnung des Org. in einem Findbuch des früher in Düsseldorf aufbewahrten, seit 1942 verschollenen Archivs von Haus Oefte zugrunde liegt.
  2. 2Elisabeth war zu diesem Zeitpunkt abgesehen von ihrem geistesgestörten Bruder Friedrich die älteste erbberechtigte Hinterbliebene ihres etwa 1420 verstorbenen Großvaters Friedrich von Tomberg.
  3. 3Ein Regest dieser Urkunde bietet das Inventar Hatzfeldt-Wildenburg 4 n. 2192.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 9 n. 108, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1450-12-19_1_0_13_9_0_12645_108
(Abgerufen am 23.04.2024).