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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 9

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Kg. F. teilt Bürgermeistern und Rat der Stadt Worms mit, daß er die Erhöhung des Zolls zu Engers für acht Jahre gestattet hat, und ersucht sie um Beachtung dieses Privilegs, soweit sie von der Angelegenheit betroffen sind1.

Originaldatierung:
Am mitwochen nach sand Egidien tag.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r. Hermannus Hecht. - KVv: Der stat Wormiß (oberer rechter Blattrand).

Überlieferung/Literatur

Org. im LHA Koblenz (Sign. Best. 1: Erzstift und Kurfürstentum Trier, C: Akten der geistlichen und staatlichen Verwaltung, n. 16205 fol. 31r-v), Pap., rotes S 11 rücks. aufgedrückt (zerstört).

Trotz dieses kgl. Mandates nahm Worms ebenso wie andere Städte und auch Fürsten dieser Zollerhöhung gegenüber noch Monate später eine ablehnende Haltung ein, s. dazu RTA 16 n. 280f., 283-285, 287.

Anmerkungen

  1. 1Das Mandat ist abgesehen von dieser direkt an die Wormser gerichteten Verfügung gleichlautend mit H. 9 n. 67 u. n. 68.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 9 n. 69, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1442-09-05_4_0_13_9_0_12606_69
(Abgerufen am 29.03.2024).