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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 9

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Kg. F. wiederholt seine Urkunde vom gleichen Tage1 und fügt in Ansehung der dringend gebotenen Unterstützung des Trierer Stifts die Verfügung hinzu, daß alle dazu im Widerspruch stehenden, von ihm und seinen Vorgängern im Reich erteilten Rechte und Privilegien sie nicht beeinträchtigen sollen.

Originaldatierung:
An sandt Egidien tag.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r. Wilhelmus Tacz can(oni)cus Frisingen(sis). - KVv: Rta Jacobus Widerl (Blattmitte); Der brieff der erhohunge des zolles zu Engers, den der oficial bracht hait (Empfängervermerk auf der Rückseite).

Überlieferung/Literatur

Org. im LHA Koblenz (Sign. Best. 1: Erzstift und Kurfürstentum Trier, A: Urkunden der geistlichen und staatlichen Verwaltung, n. 11690), Perg., wachsfarbenes S 8 an purpur-grüner Ss.2 (zerstört). - Kop.: Vidimus3 des Lic. decr. Johann von Frankfurt, Offizials des geistlichen Gerichts zu Koblenz, von 1443 Mai 21 ebd. (Sign. Best. 1: Erzstift und Kurfürstentum Trier, A: Urkunden der geistlichen und staatlichen Verwaltung, n. 8103), Perg., S an grüner Ss. ab und verloren.

Die Erweiterung gegenüber der vorhergehenden H. 9 n. 62 dürfte auf den erwarteten oder tatsächlich geleisteten Widerstand der Betroffenen zurückzuführen sein, vgl. dazu RTA 16 n. 284-287. Angesichts der Tatsache, daß gerade der in dem Empfängervermerk genannte Offizial 1443 das Vidimus ausstellte, wird man die Möglichkeit einer späteren Erwirkung und Rückdatierung unseres Stückes als Reaktion auf diesen Widerstand in Betracht ziehen müssen; vgl. oben S. 17.

Anmerkungen

  1. 1Siehe die vorige Urkunde H. 9 n. 62.
  2. 2Das Sekret ist ab und verloren, der Kop. zufolge handelte es sich um ein rotes S 7.
  3. 3Dieses Vidimus wurde von Berthold Wero von Aldendorf, Diöz. Mainz, öff. und des geistlichen Gerichts zu Koblenz geschworenem Notar, und Heinrich Buden von Melsungen, Kler. der Diöz. Mainz, öff. Schreiber und Notar des geistlichen Gerichts zu Koblenz, beglaubigt. Als Zeugen fungierten der öff. Notar Johann Breithaupt von Angersbach und Peter Dieczeln von Büdingen, Klerr. der Diöz. Mainz.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 9 n. 63, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1442-09-01_3_0_13_9_0_12600_63
(Abgerufen am 28.03.2024).