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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 9

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Kg. F. setzt seinen lieben neven, kurfursten und kantzeller Eb. Jakob von Trier von der von Bürgermeistern und Rat der Stadt Speyer anläßlich seines (Kg. F.) jüngsten Besuchs bei ihnen1 vorgebrachten Klage in Kenntnis, Nikolaus Vogt von Hunolstein befehde und beschädige sie trotz ihres Rechtserbietens auf Kff. andere (Fürsten), Stadträte und namentlich auf ihn (Eb.). Der Kg. gebietet und beauftragt Eb. Jakob, an seiner Statt die Parteien zu einem Rechttag vor sich zu laden, sie zu verhören und den Fall mit seinem Rechtsspruch zu entscheiden. Er verfügt, daß Jakobs Entscheidung Rechtskraft besitzen und von beiden Parteien befolgt werden soll. Im Falle des Ungehorsams einer Partei soll der Eb. das Verfahren fortsetzen und der Gegenpartei auf dem angesetzten Tag Recht zuteil werden lassen.

Originaldatierung:
Am maentage nach sant Bartholomeus tage (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. noch nicht aufgetaucht, der Siegelankündigung zufolge jedoch mit aufgedrücktem S. - Kop.: Inseriert in dem Urteilsspruch Eb. Jakobs von Trier zugunsten der Stadt Speyer von 1443 Mai 14, der als Abschrift vorliegt im Diplomatarium Eb. Jakobs I. von Trier im LHA Koblenz (Sign. Best. 1: Erzstift und Kurfürstentum Trier, C: Akten der geistlichen und staatlichen Verwaltung, n. 13 S. 571-573 n. 696, hier: S. 571f.), Perg. (15. Jh.), und im Cod. dipl. Treverensis in der Stadtbibliothek Trier (Sign. Hs. 1371/98 2° Bd. 1 fol. 252r-253v, hier: fol. 252r-v), Pap. (18. Jh.).

Reg.: UB Hunolstein 2 S. 240 n. 291/1.

Anmerkungen

  1. 1Kg. F. hielt sich vom 21. bis zum 22. August 1442 in Speyer auf, s. dazu Seemüller, Krönungsreise S. 645f. sowie jetzt auch Heinig, Friedrich III. S. 930.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 9 n. 57, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1442-08-27_2_0_13_9_0_12594_57
(Abgerufen am 29.03.2024).