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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 9

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Kg. F. setzt den Freigrafen Mangold zu Freienhagen under der Lynden von der Klage des Hochmeisters des Deutschen Ordens Konrad von Erlichshausen (Erlishusen) in Kenntnis, derzufolge Mangold den Orden und die Stadt Marienburg (Mergenburg) in Preußen wegen einer nicht vor sein Gericht gehörenden, Hans David und Henning Löwe (Lowen) betreffenden Geldschuld samt Zinsen vor sich geladen sowie unrechtmäßig bekümmert und beschwert habe, obwohl Klage und Gericht gegen sie schon früher in unsir kunglicher camer zu Dorpmunt durch Urteil von 22 Freigrafen und Freischöffen für kraftlos erklärt worden seien und obwohl er von den dem entgegenstehenden, dem Orden und dessen Untersassen von römischen Kaisern und Königen gewährten Freiheiten unterrichtet worden sei. Da Hochmeister, Orden und die Ihren uns als yrem obresten herren zu schutzen und zu schyrmen unmyttel zusteend, hatte Kg. F. an seiner Statt Eb. Dietrich von Köln mit der Verhörung des Streitfalles beauftragt, der nach Durchführung des Verhörs mit seinen wissenden Räten im Rat gefunden und gesprochen hatte, daß den Klägern durch Mangold sowie Hans David und Henning Löwe Unrecht geschehe und das von dem Freigrafen durchgeführte Verfahren kraftlos sei. Der Kg. gebietet Mangold deshalb unter Androhung seiner und des Reiches schwerer Ungnade sowie bei der in den Privilegien des Ordens und deren Bestätigung durch den Kg. genannten Pön die sofortige Aufhebung des bisherigen Verfahrens und die Abweisung des Falles samt seiner Kläger an die den Freiheiten des Ordens entsprechenden Stellen sowie die Unterlassung jedes weiteren Vorgehens in der Sache und verfügt die Kraftlosigkeit etwaiger Zuwiderhandlungen.

Originaldatierung:
An sent Laurencien abent (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r. Hermannus Hecht (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. noch nicht aufgetaucht, der Siegelankündigung zufolge jedoch mit aufgedrücktem S. - Kop.: Von dem öff. und des Hohen Gerichts zu Köln Notar Nikolaus Leporis von Siegburg (Syberg), Kler. der Diöz. Köln, unterfertigtes Vidimus des Greven und der Schöffen zu Köln von 1442 August 22, das als Abschrift überliefert ist im LHA Koblenz (Sign. Best. 55: Ritterorden, A: Deutscher Orden 2: Ballei Koblenz n. 132), Pap. (15. Jh.).

Druck: Voigt, Femgerichte S. 197-199 n. 5.

Reg.: Chmel n. 962 (nach dem Druck bei Voigt).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 9 n. 41, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1442-08-09_2_0_13_9_0_12578_41
(Abgerufen am 28.03.2024).