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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 9

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Kg. F. setzt alle Reichsuntertanen von der Klage des Hochmeisters des Deutschen Ordens Konrad von Erlichshausen (Erlishusen) gegen den Freigrafen Mangold zu Freienhagen, dem von Eb. Dietrich von Köln an des Kg. Statt deshalb durchgeführten Verhör sowie dem kgl. Gebot an Mangold1und der Aufhebung des gesamten von diesem in der Sache durchgeführten Verfahrens in Kenntnis, und gebietet ihnen gemeinschaftlich und einzeln unter Androhung seiner und des Reiches schwerer Ungnade sowie bei der in den Privilegien des Ordens und deren Bestätigung durch den Kg. genannten Pön2, dieses Verfahren als kraftlos und aufgehoben zu betrachten sowie Mangold keinerlei Unterstützung gegen den Hochmeister, den Orden, die Stadt Marienburg und die Ihren zu leisten.

Originaldatierung:
Ain sant Laurencien abent (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r. Hermannus Hecht (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. noch nicht aufgetaucht, der Siegelankündigung zufolge jedoch mit aufgedrücktem S. - Kop.: Von dem öff. und des Hohen Gerichts zu Köln Notar Nikolaus Leporis von Siegburg (Syberg), Kler. der Diöz. Köln, unterfertigtes Vidimus des Greven und der Schöffen zu Köln von 1442 August 22, das als Abschrift überliefert ist im LHA Koblenz (Sign. Best. 55: Ritterorden, A: Deutscher Orden 2: Ballei Koblenz n. 132), Pap. (15. Jh.).

Druck: Voigt, Femgerichte S. 195-197 n. 4.

Reg.: Chmel n. 961 (nach dem Druck bei Voigt); Joachim-Hubat sch I/1 Bd. 2 n. 8163; dass. Bd. 2 n. 2562.

Anmerkungen

  1. 1Siehe H. 9 n. 41.
  2. 2Letztere betrug 1000 Mark Gold, s. dazu die Regg.F.III. H.3 n. 12.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 9 n. 40, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1442-08-09_1_0_13_9_0_12577_40
(Abgerufen am 29.03.2024).