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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 9

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Kg. F. belehnt Winand1, Abt des Benediktinerklosters Echternach in der Diöz. Trier, aufgrund der ihm in dessen Namen vorgebrachten Bitte mit Rat der Fürsten, Edlen und Herren mit den Regalien und Lehen des Kl. Echternach, das ein einzigartiges Glied des Reiches ist (quod singulare quoddam membrum Romani existit imperii), überträgt ihm jegliche Gewalt zur Ausübung der weltlichen Gerichtsbarkeit, zur Verleihung von Lehen sowie zu anderen die Regalien und Lehen seines Klosters betreffenden Handlungen und gebietet allen belehnten wie unbelehnten Lehnsleuten und Dienern sowie Schultheiß, Richtern, Schöffen und Bürgern zu Echternach und allen übrigen Untertanen der Städte und Orte des Kl. Echternach, dem Abt als ihrem rechtmäßigen Herrn sowohl in gerichtlichen als auch in allen anderen die Ausübung der weltlichen Gerichtsbarkeit betreffenden Belangen zu gehorchen. Darüber hinaus bestätigt Kg. F. Abt Winand und dem Kl. alle ihnen von römischen Kaisern und Königen erteilten Rechte und Privilegien sowie ihre althergebrachten Gebräuche, Zeremonien und Gewohnheiten.

Originaldatierung:
Penultima die mensis julij (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r. Jacobus de Lintz decretorum doctor. - KVv: R(ta) Jacobus Widerl2.

Überlieferung/Literatur

Org. noch nicht aufgetaucht, den Kopp. zufolge jedoch in Latein und Abschrift B2 zufolge (Perg.) mit anh. S. - Kop.: Von dem Notar des Reichskammergerichts zu Speyer H. M. Cremer am 30. Oktober 1674 beglaubigte Abschrift (B) im LHA Koblenz (Sign. Best. 56: Reichskammergericht, n. 580 S. 445-447), Pap. (17. Jh.), rotes S d. Not. auf S. 447 aufgedrückt. - Von den Kommissaren dess. Gerichts Matthias Ludovici und M. Zusinger beglaubigte Abschrift (C) ebd. (S. 837-839), Pap. (17. Jh.).

Druck: Würth-Paquet, Table chronologique (1439-1443) S. 85f. n. 166.

Reg.: Chmel n. 826.

Anmerkungen

  1. 1Damaliger Abt von Echternach war Winand von Gluwel (=Gleuel); RR Bd. O fol. 174r und danach Chmel n. 826 wird er irrtümlich Nikolaus genannt.
  2. 2Die KVV bietet nur Abschrift C.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 9 n. 34, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1442-07-30_2_0_13_9_0_12571_34
(Abgerufen am 29.03.2024).