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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 9

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Kg. F. belehnt den persönlich anwesenden Friedrich (VII.) von Schönburg für sich und die übrigen Ganerben zu Schönburg erblich mit den Reichslehen, namentlich mit Schloß Schönburg und dem Feld Aspen samt allen Zugehörungen, doch vorbehaltlich der Rechte von Kg. und Reich, falls es sich um heimgefallene Lehen handelt, sowie anderer. Der Kg. bestätigt, daß ihm Friedrich dafür den gewöhnlichen Eid geleistet hat.

Originaldatierung:
Am fritag nach sanct Bonifacien tag (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. noch nicht aufgetaucht, der Siegelankündigung zufolge jedoch (Perg.) mit anh. S. - Kop.: Inseriert in dem von der Kurtrierer Kanzlei am 14. Januar 1532 aufgesetzten Protokoll einer durch Eb. Johann von Trier geführten Vergleichsverhandlung zwischen der Stadt Oberwesel und Friedrich (VIII.) von Schönburg, das als von letzterem mit einem Nachsatz versehene und unterschriebene Abschrift vorliegt im LHA Koblenz (Sign. Best. 1: Erzstift und Kurfürstentum Trier, A: Urkunden der geistlichen und staatlichen Verwaltung, n. 2980 S. 5-7), Pap. (16. Jh.). - Inseriert in einer weiteren Abschrift desselben Protokolls ebd. (Sign. Best. 54: Adel und andere Geschlechter, n. S 648 [fol. 1v-2r], Pap. (16. Jh.).

Reg.: Chmel n. 598.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 9 n. 21, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1442-06-08_1_0_13_9_0_12557_21
(Abgerufen am 28.03.2024).