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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 9

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Kg. F. teilt Kg. Karl (VII.) von Frankreich mit, daß er dieser Tage von Eb. Jakob von Trier, aule nostre Romane regie cancellario, Abschriften einiger diesem übersandter Briefe Kg. Karls1 erhalten hat, und belobigt ihn für sein aufrichtiges Bemühen um den Kirchenfrieden. Ferner setzt er den französischen Kg. von dem in Anbetracht der Vergeblichkeit von seinen kgl. Vorgängern und den Kff. bisher angewandter sowie der Aussichtslosigkeit künftiger entsprechender Bemühungen gefaßten Beschluß in Kenntnis, seine Schutzpflicht in anderer Form auszuüben (alium ordinem pro debito nostre advocationis dare arbitrati fuimus), damit unter Beteiligung Kg. Karls sowie anderer christlicher Kgg. und Fürsten die Verwirrung der Kirche beigelegt wird, und erinnert daran, daß er zu diesem Zweck die mittlerweile vorübergegangenen Tage2 angesagt hat, die er in eigener Person besucht hätte, wenn er nicht durch Dinge von größter Notwendigkeit abgehalten worden wäre (si ab hac devotione maxima revocati non fuissemus necessitate). Unter Hinweis darauf, daß er vom Inhalt der kürzlich auf dem Mainzer Tag3 mit den Gesandten des Empfängers geführten Verhandlungen (erst jetzt) Kenntnis erlangt und über den Ernst seiner (Kg. Karls) auf ein weiteres Konzil gerichteten Absicht vorher nichts Genaues erfahren hatte, gibt Kg. F. dem französischen Kg. zu bedenken, daß vor der Verwirklichung einer solchen Absicht viele Hindernisse wegzuräumen sind und ihm, um sich nicht mit Hoffen und frommem Wünschen zu begnügen, nichts geeigneter scheint, als sich zu einem weiteren, Karl bereits angekündigten4 Tag am 11. November (in die sancti Martini) in der Stadt Frankfurt einzufinden. Da die Kirche in der Übereinstimmung aller Kgg. und Fürsten Hilfe sucht, bittet Kg. F. den Empfänger, den Tag mit seinen zu Verhandlungen und Abmachungen Bevollmächtigten zu beschicken und die in der an Kg. F. gesandten Abschrift erwähnte Absendung von Gesandten nach Bologna5 zu unterlassen (suspensa missione huiusmodi ad Bononiam). Abschließend gibt Kg. F. der Hoffnung Ausdruck, daß ein solcher Tag eine glückliche Lösung in dieser dringlichen Angelegenheit herbeiführen kann.

Originaldatierung:
Mensis octobris die nona.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r. Wilhelmus Tacz. - KVv: Serenissimo principi Karolo Francor(um) regi fratri et consanguineo n(ost)ro carissimo (Adresse, Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

Org. (lat.) im LHA Koblenz (Sign. Best. 1: Erzstift und Kurfürstentum Trier, A: Urkunden der geistlichen und staatlichen Verwaltung, n. 7995), Perg., rotes S als Verschluß rücks. aufgedrückt (zerstört).

Die Aufbewahrung des Org. unter den Beständen des Kurtrierer Archivs läßt darauf schließen, daß es nicht nach Frankreich abgesandt wurde, sondern von Eb. Jakob in Kenntnis der Tatsache, daß die Gesandtschaft Karls VII. bereits unterwegs war, in Trier zurückbehalten wurde, s. dazu auch RTA 16 S. 42.

Faksimile: Kaiserurkunden in Abbildungen, Lief. 11, Tafel 8. - Druck: Dass., Text, S. 483f.; Hansen, Westfalen und Rheinland 1 S. 50-52 n. 43; RTA 16 n. 54.

Anmerkungen

  1. 1Gemeint ist zweifellos der Brief Kg. Karls von 1441 Juli 16 (Druck: RTA 16 n. 53).
  2. 2Gemeint ist der Mainzer Tag von Februar/März 1441.
  3. 3Von Februar/März 1441, vgl. Anm. 2.
  4. 4Siehe H. 9 n. 12.
  5. 5Vgl. Nöldeke, Der Kampf Papst Eugens 1 S. 71; Miller, Jakob S. 129.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 9 n. 19, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1441-10-09_1_0_13_9_0_12555_19
(Abgerufen am 28.03.2024).