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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 9

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Kg. F. verspricht Eb. Jakob von Trier, dem Arnold d.J. von Sierck die nächsten ledig werdenden Reichslehen zu verleihen.

Originaldatierung:
An suntag nach sant Jacobs tag des heiligen zwelfboten.
Kanzleivermerke:
KVr: fehlt! - Eigenhändiger kgl. Rekognitionsvermerk unter der Plica: Prescripta recognoscimus.

Überlieferung/Literatur

Org. im LHA Koblenz (Sign. Best. 54: Adel und andere Geschlechter, n. S 1166), Perg., S an Ps. ab und verloren1. - Kop.: Notariatsinstrument des öff. Notars Johannes von Beeck von Attendorn, Kler. der Diöz. Köln, von 1452 Juni 262 im LHA Koblenz (Sign. Best. 54: Adel und andere Geschlechter, n. S 1166a), Perg., großes grünes S des geistlichen Gerichts zu Koblenz an Ps.

Vgl. dazu auch die Urkunde Philipps von Sierck3, Dompropstes zu Trier und Würzburg, von 1444 ohne Monats- und Tagesangabe, mit der er dem Kg. bestätigte, daß dieser auf Philipps unter Berufung auf dieses Versprechen erfolgte Bitte dessen neven Gf. Philipp von Nassau-Beilstein und Gerlach von Isenburg mit dem jährlich 400 fl. rh. abwerfenden, früher von Philipp von Isenburg-Grenzau innegehabten Turnosen am Zoll zu Lahnstein belehnt hatte4, ebd. (Sign. Best. 54: Adel und andere Geschlechter, n. S 1176), Perg., S und Ps. ab und verloren5. Zum Problemkreis der auf Juli 1441 datierten Urkunden s. Neumann, Originale S. 113ff., hier bes. S. 117-121.

Reg.: Chmel n. 827 (fälschlich und entgegen RR N fol. 63v mit 1442 Juli 30 und dem Ausstellungsort Frankfurt); Regg.F.III. H.5 n. 11.

Anmerkungen

  1. 1Der Kop. zufolge handelte es sich um ein rotes S 11 in wachsfarbener Schüssel mit rotem S 14 (rücks.) eingedrückt.
  2. 2Das Instrument wurde auf Befehl des Dr. decr. Helwig von Boppard, Offizials des geistlichen Gerichts zu Koblenz, und Johann Pisels, Sieglers desselben Gerichts, ausgefertigt sowie durch den Scholaster Nikolaus Quiddenbaum und Philipp Guntheri, beide Kanoniker des St. Kastorstifts zu Koblenz, bezeugt.
  3. 3Es handelt sich um den Bruder Arnolds und Eb. Jakobs von Trier.
  4. 4Siehe H. 9 n. 6.
  5. 5Dem Rückvermerk Sulchen br(ief) hait kunig Friederich von myme hern dem tumprobst zufolge und angesichts der fehlenden Tages- und Monatsangabe könnte es sich bei dieser Urkunde auch um eine unvollzogene Ausfertigung handeln, die vom Aussteller anstelle eines Konzeptes aufbewahrt wurde.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 9 n. 18, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1441-07-30_2_0_13_9_0_12554_18
(Abgerufen am 28.03.2024).