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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 8

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K. F. teilt Bürgermeistern und Rat der Stadt Überlingen mit, daß Ulrich Varnbüler (Varnnbüchel) geklagt hat, er sei in dem zwischen dem verstorbenen Abt Ulrich von St. Gallen1, den Eidgenossen und Bürgermeistern und Rat der Stadt Gallen geschlossenen Vertrag2 als deren Mitbürger unbillichen ausgeschlossen worden. Deshalb und wegen anderer Ansprüche desselben gebietet er ihnen, an seiner Statt beiden Parteien einen Tag vor sich zu setzen, den Sachverhalt zu verhören und zunächst um eine gütliche Einigung bemüht zu sein, im Falle eines Scheiterns einer solchen die hanndelung mitsambt angelegten urkunden, brieven und alles, was in diesem Verfahren vor uch inrecht furbracht und gebrucht worden ist, verschlossen unter ihrem Siegel in die kaiserliche Kanzlei zu übersenden und beiden Parteien einen enndtlichen rechtag peremptorisch vor ihm (K. F.) zu setzen. Er bevollmächtigt sie, Zeugen zu verhören, und Unwillige mit billichen und zimlichen penen des rechtens zur eidlichen Aussage zu zwingen; auf Ersuchen soll auch dann verhandelt werden, wenn eine Partei nicht zum angesetzten Termin erscheinen sollte. Er weist sie an, alles zu tun, was sich nach ordenung des rechten gebührt und was erforderlich ist.

Originaldatierung:
Am dryzehenden tag des monats Mayen (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Inseriert in dem abschriftlich überlieferten Schreiben von Bürgermeistern und Rat der Stadt Überlingen von 1492 August 29, in dem sie das Verfahren an K. F. remittieren, im Bundesarchiv Koblenz, Außenstelle Frankfurt (Sign. AR 1 - A/335 (= Koser I 619), fol. 2r-12v, hier: 2r-3v), Pap. (15. Jh.).

Reg.: Geschichte und Akten des Varnbühler-Prozesses, bearb. u. hg. v. P. Bütler, in: Mitt. zur vaterländischen Geschichte (St. Gallen) 34 (1914), S. 11 n. 153.

Anmerkungen

  1. 1Zu Ulrich Rösch s. unsere H. 8 n. 520 Anm. 1.
  2. 2Es handelt sich um den den sog. St. Gallerkrieg beendenden Friedensvertrag von 1490 März 16 (Sammlung der eidgenössischen Abschiede Bd. 3/1 S. 342f. n. 375), der in Zusammenhang mit dem Präliminarfrieden von St. Fiden von 1490 Februar 14 (ebd. S. 340f. n. 372) zu sehen ist. Im Zuge des Krieges wurde Ulrich Varnbüler als Bürgermeister der Stadt St. Gallen von einer innerstädtischen Opposition entmachtet und zur Flucht gezwungen. Sein an den Kaiser gerichtete Hilfeersuchen führte zu einem langwierigen, bis 1498 dauernden Prozeß, den die Erben Varnbülers gewannen. Zum Anlaß und Kriegsverlauf: J. Häne, Der Klosterbruch in Rorschach und der St. Galler Krieg 1489-1490, St. Gallen 1895 (= Mitt. zur vaterländischen Geschichte, Bd. 26/1). Zur Vertreibung Varnbülers: J. Häne, Der Auflauf zu St. Gallen im Jahre 1491, St. Gallen 1899 (= Mitt. zur vaterländischen Geschichte, Bd. 26/2). Zum Prozeß und seinen Folgen: Ehrenzeller, St. Gallische Geschichte 2 S. 132-143. Zu dem hier gebotenen Stück vgl. ebd. S. 135; Geschichte und Akten des Varnbühler-Prozesses, bearb. u. hg. v. P. Bütler, in: Mitt. zur vaterländischen Geschichte (St. Gallen) 34 (1914), S. IX-LXXXVI u. 1-140. Vgl. auch unsere H. 8 n. 520 Anm. 2.
  3. 3Inseriert in einem von Überlingen an St. Gallen gerichteten Ladungsbrief von 1492 Juni 18.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 8 n. 521, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1492-05-13_1_0_13_8_0_12529_521
(Abgerufen am 29.03.2024).