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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 8

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K. F. lädt Othmar (Otmar) Peter und seine Mitverwandten auf Ersuchen des Heinrich Goser (Geser) und nach Annahme der Remission von den mit der kaiserlichen Kommission1 beauftragten Bürgermeistern und Rat der Stadt Rottweil auf den 45. Tag bzw. den ersten darauf folgenden Gerichtstag peremptorisch zu vor sich, um die Sache nach Anhörung aller Prozeßbeteiligten rechtlich zu entscheiden, und weist darauf hin, daß auch im Falle ihres Ausbleibens verhandelt werden wird.

Originaldatierung:
Am sibenundzweintzigisten tag des moneds February.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. - KVv: Citacio Heinrich Geser (Blattmitte oben).

Überlieferung/Literatur

Org. im Bundesarchiv Koblenz, Außenstelle Frankfurt (Sign. AR 1 - A/332 [n. 10]), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedrückt.

Anmerkungen

  1. 1Siehe H. 8 n. 497.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 8 n. 517, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1492-02-27_2_0_13_8_0_12525_517
(Abgerufen am 20.04.2024).