Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 8

Sie sehen den Datensatz 508 von insgesamt 528.

K. F. und Kg. Max. bekennen, sie hätten, da sie uß merglichen ursachen, die ihnen, dem heiligen Reich und der Deutschen Nation wichtig seien, Hilfe und Beistand der Kff. Fürsten und aller übrigen Reichsuntertanen benötigten, auch den Schwäbischen Bund und seine verwanten darum ersucht. Diese sähen sich dazu außerstande, weil sie entsprechend täglicher Warnungen von Hz. Georg von Bayern weiterhin gezenks und beschedigung befürchten müßten. Da dies der Rettung der Erblande wie auch dem Reich und der Deutschen Nation zum Nachteil gereiche und um weiteren uffruhre und widerwertigkeit, nach dem von Kg. Max. auf dem Tag zu Dinkelsbühl1 fehlgeschlagenen Vermittlungsversuchs, zu vermeiden, ziehen sie den Streit zu gütlicher oder rechtlicher Entscheidung an sich unter Einschluß der Vormundschaft über Gf. Joachim von Oettingen und den Entsatz der Schlösser Wallerstein und Alerheim. Sie versprechen dafür zu sorgen, daß Hz. Georg gegen die Mitglieder des Bundes, ihre Länder und Leute nicht unrechtmäßig vorgehen wird, und sichern ihnen andernfalls ihrer beider gemeinsame Hilfe sowie die Bestrafung des Hz. zu. Sie sagen ferner zu, daß sie die dem Bund möglicherweise nachteiligen Beschlüsse des Tages zu Dinkelsbühl zusammen mit den Kff. und Fürsten eingehend überprüfen und uf zymlich wege zuwenden wollen und versichern dem Bund abschließend nochmals ihr allseitiges Wohlwollen.

Originaldatierung:
Am siebenden tag des monats augusti (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift im Hess. StA Darmstadt (Sign. C 1 A n. 71, Bl. 172v-173v), Pap. (18. Jh.).

Ausführlich über die Auseinandersetzungen des Schwäbischen Bundes mit Hz. Georg von Bayern-Landshut handelt Hesslinger, Anfänge S. 138ff. S. auch Wiesflecker, Maximilian I., Bd. 1 S. 256f.

Druck: Schaab, Städtebund Bd. 2 S. 505-507 n. 356 (nach dieser Überlieferung); Klüpfel, Urkunden 1 S. 89-91.

Anmerkungen

  1. 1Die die Schiedsvereinbarungen beinhaltende Urkunde Kg. Maximilians von 1489 Juni 10, Dinkelsbühl abschriftlich im Hess. StA Darmstadt (Sign. C 1 n. 70 Bd. III, Bl. 159r-166v).

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 8 n. 508, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1490-08-07_1_0_13_8_0_12516_508
(Abgerufen am 28.03.2024).