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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 8

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K. F. gebietet Gf. Alwig von Sulz, Hofrichter zu Rottweil, und den dortigen Urteilsprechern aufgrund der Appellation des Ludwig Gesell, in dessen Streitsache mit Konrad von Ambringen. nicht weiter zu prozessieren.

Überlieferung/Literatur

Org. und Kop. noch nicht aufgetaucht. Ergibt sich aus H. 8 n. 495 und dem dort angezogenen Urteil des Hofgerichts Rottweil.

Anmerkungen

  1. 1Nach Ausweis der Remission der Stadt Schaffhausen muß die Ladung nach 1488 März 7 ergangen sein.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 8 n. 496, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1489-01-09_1_0_13_8_0_12504_496
(Abgerufen am 28.03.2024).