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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 8

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K. F. teilt den Prälaten, Gff. Freien etc. und allen anderen Untertanen des Erzstifts Mainz mit, daß er kürzlich Eb. Berthold von Mainz befohlen habe, auf St. Georgstag (April 23) gerüstet zu ihm ins Feld nach Köln zu kommen1, um von dort mit anderen Kff. Fürsten und Untertanen zur Befreiung seines Sohnes, des römischen Königs, aufzubrechen. Da sie als Untertanen von Eb. und Stift Mainz zur Hilfe verpflichtet sind, befiehlt er ihnen, diese innerhalb von fünfzehn Tagen nach Erhalt dieses Briefs an Eb. Berthold zu volziehung solicher hilf zu leisten, andernfalls sie seiner und des Reichs schweren Ungnade und einer halb der ksl. Kammer, halb dem Eb. zu zahlenden Pön von 100 Mark Gold verfallen sein sollen.

Originaldatierung:
Am newnundzwanzigsten tag des monats aprilis (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift im Hess. StA Darmstadt (Sign. C 1 A n. 71, Bl. 106r-v), Pap. (18. Jh.).

Anmerkungen

  1. 1Siehe H. 8 n. 479.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 8 n. 482, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1488-04-29_1_0_13_8_0_12490_482
(Abgerufen am 20.04.2024).