Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 8

Sie sehen den Datensatz 464 von insgesamt 528.

K. F. erlaubt den Vormündern2 der Brüder Günther, Ernst und Hoyer, Gff. von Mansfeld, Söhne des verstorbenen Gf. Albrecht, die diesen zustehenden Reichslehen zu deren Nutzen einem anderen, ihrem stande und wesen gemäs, zu verkaufen, und stellt fest, daß der Käufer und seine Lehnserben diese Lehen, sooft das zu fall kummt, unter Eingehung der üblichen Verpflichtungen von ihm oder seinen Nachfolgern empfangen sollen.

Originaldatierung:
Am achtzehenden tag des monats junii (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift im Hess. StA Darmstadt (Sign. C 1 A n. 71, Bl. 318v-319r), Pap. (18. Jh.).

Anmerkungen

  1. 1Zwei vom gleichen Tag datierte Stücke (Chmel n. 8066 u. n. 8067) sind in Nürnberg ausgestellt.
  2. 2Es handelt sich wohl um die Vettern Gebhard und Volrad von Mansfeld, die am gleichen Tag als vormundschaftliche Lehnsträger mit mansfeldischen Reichslehen belehnt wurden (Chmel n. 8066; Lünig, Corp. Jur. Feud. Germ. Sp. 1081f. n. 51).

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 8 n. 464, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1487-06-18_1_0_13_8_0_12472_464
(Abgerufen am 18.04.2024).