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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 8

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K. F. gebietet Gf. Philipp d. Ä. von Rieneck auf Klage Gf. Philipps d. J. von Rieneck, den beiderseitigen Sukzessionsvertrag einzuhalten, welcher vorbehaltlich des töchterlichen Wittums die Vererbung der ganzen Gft. an die Söhne eines von ihnen vorsieht. Er soll deshalb die Übertragung von Stadt und Platz Grünsfeld und Lauda1 (Lauden) an Ldgf. Friedrich von Leuchtenberg und dessen Frau Dorothea, seine (Philipps d. Ä.) Tochter, binnen 15 Tagen nach Erhalt dieses Briefs rückgängig machen und die dortigen Untertanen ihrer Eide entledigen, nach seinem Tod den Leuchtenbergern gehorsam zu sein. Der K. trägt ihm ferner auf, die zur Gft. Rieneck gehörenden Schlösser, Städte, Dörfer und Weiler mit ihren Herrlichkeiten, Rechten und Gerechtigkeiten nicht einzuziehen noch jemandem zu verpfänden oder sonstwie zu übergeben. Sollte er diesem Gebot nicht nachkommen oder rechtliche Einwände vorzubringen haben, lädt er ihn auf den 45. Tag bzw. den ersten darauf folgenden Gerichtstag nach Ablauf dieser Frist peremptorisch zu rechtlicher Verantwortung vor sich und weist darauf hin, daß auch im Falle seiner Abwesenheit verhandelt werden wird.

Originaldatierung:
Am zwantzigsten tage des monaths novembris (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift im Fürst von Isenburgischen Archiv zu Birstein (Sign. Kopiar 9574 Bl. 161r-162v), Pap. (16. Jh.). - Inseriert in das von dem öff. Notar Thomas Kettener, Kler. der Diöz. Würzburg, über die auf Schloß Grünsfeld erfolgte Insinuation dieser Ladung ausgestellte Notariatsinstrument2 von 1487 Januar 1, das abschriftlich überliefert ist ebd. (ebd. Bl. 163r-v), Pap. (16. Jh.)3.

Reg.: Battenberg, Isenburger Urkunden n. 3198. Lit.: Ruf, Rieneck 1 S. 220.

Anmerkungen

  1. 1Lauda, das bereits eingangs des 14. Jhs. nicht mehr im Besitz der Rienecker war, wurde von Gf. Philipp d. Ä. 1450 von seinem Schwiegervater Pfgf. Otto von Mosbach zurückgekauft. Es gelangte allerdings unter seiner Tochter Dorothea schon 1502 wieder an die Pfalz. Vgl. Ruf, Rieneck 1 S. 219f.
  2. 2Als Zeugen fungierten Endris Drachen und Henchin Porten von Büdingen, Kler. bzw. Laie der Diöz. Mainz.
  3. 3Gudenus, Cod. dipl. 5 S. 470f. n. 52; Battenberg, Isenburger Urkunden n. 3202.

Nachträge

Nachträge (1)

Nachtrag von Hendrik Baumbach, eingereicht am 06.11.2013.

Überlieferung:

Konzept HHStA Wien, RHR Antiquissima 2, fol. 661/8.

Anmerkungen:

Tochter des Empfängers bzw. Frau des Lgf. Friedrich von Leuchtenberg ist im Konzept nicht wie im Regest als Dorothea, sondern als "Ameleyen" - Amalia - bezeichnet.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 8 n. 454, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1486-11-20_1_0_13_8_0_12462_454
(Abgerufen am 29.03.2024).