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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 8

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K. F. teilt mit, daß er Pfgf. Philipp bei Rhein im Zuge der Verleihung seiner Regalien1 auch seine reichslehnbaren Pfandschaften bestätigt habe, worunter sich möglicherweise etlich stuck und gutter des Eb. Berthold von Mainz und seines Stifts befinden. Er erklärt daher in diesen Fällen die gegebene Bestätigung für unwirksam und bekräftigt, daß der Eb. und sein Stift ihre Besitzungen, Privilegien und Rechte auf ewige Zeiten ohne Beschränkungen nutznießen sollen.

Originaldatierung:
Am zwenzigisten tag des monats aprilis (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift im Hess. StA Darmstadt (Sign. C 1 A n. 72, Bl. 477r), Pap. (18. Jh.).

Reg.: RTA MR 1 S. 213 n. 215.

Anmerkungen

  1. 1Siehe H. 8 n. 443.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 8 n. 450, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1486-04-20_1_0_13_8_0_12458_450
(Abgerufen am 19.04.2024).