[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 8
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K. F. verbietet den Reichsuntertanen der Landvogtei Elsass, dem Pfgf. (Philipp) bei Rhein gehorsam zu sein.
Überlieferung/Literatur
Org. und Kop. noch nicht aufgetaucht. Ergibt sich aus H. 8 n. 447.
Anmerkungen
- 1Möglicherweise ist dieses Gebot nicht auf Pfgf. Philipp, sondern auf seinen Vorgänger Friedrich den Siegreichen zu beziehen. Der Entzug der Landvogtei und die Übertragung derselben an Hz. Ludwig von (Bayern-)Veldenz wurde den elsässischen Reichsuntertanen mit Urkunde von 1470 Dezember 17 mitgeteilt. Dies ergäbe dann auch die Datierung unseres Deperditums. Vgl. Becker, Reichslandvogtei Elsass S. 74f.
Registereinträge
- Elsaß (Dép. Bas-Rhin und Dép. Haut-Rhin, Frankreich)
- Pfalzgrafen bei Rhein, Reichserbtruchsessen, Herzöge von Bayern
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
[RI XIII] H. 8 n. 446, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1486-03-10_1_0_13_8_0_12454_446
(Abgerufen am 25.04.2024).