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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 8

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K. F. untersagt das Vorhaben des Gf. Niclas von (Moers-)Saarwerden, als Vormund seiner Stiefbrüder1 ein Viertel der reichslehnbaren Herrschaften Lahr und Mahlberg zu verkaufen, unter Bezugnahme auf die Pflichten des Gf. gegenüber K. und Reich, dem Verlust aller seiner und seiner Stiefbrüder Rechte an den genannten Herrschaften sowie unter Androhung seiner und des Reichs schweren Ungnade und weiteren rechtlichen Vorgehens, ohne seine Erlaubnis keinerlei Veränderung an den Lehen vorzunehmen, sondern sie wie bisher ungetrennet zu belassen2.

Originaldatierung:
Am aylfften tag monats Novembris (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Von dem (Reichskammergerichts-)Lektor Ulrich Wehl(l) beglaubigte Abschrift im Bundesarchiv Koblenz, Außenstelle Frankfurt (Sign. AR 1 - A 353 [Quadr. 130 n. 1]), Pap. (16. Jh.).

Reg.: Regg.F.III. H.5 n. 295 (nach unzulänglicher Überlieferung); Herrmann, Saarwerden I/2 S. 478 n. 1368.

Anmerkungen

  1. 1Es handelt sich um die Gff. Johann III. und Jakob II., Söhne der zweiten Gemahlin Gf. Jakobs I., aus dessen erster Ehe Gf. Niclas hervorgegangen war.
  2. 2Nach einer wenig später von Gf. Niclas vorgenommenen Eingabe an den K., in der er seine und seiner Stiefbrüder wirtschaftlichen Belastungen schilderte, erging 1484 November 30 die ksl. Zustimmung zum Verkauf des Viertels der Herrschaften Lahr und Mahlberg an Mgf. Christoph von Baden. Vgl. Herrmann, Saarwerden I/2 S. 479f. n. 1370 u. 1371.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 8 n. 432, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1484-11-11_1_0_13_8_0_12440_432
(Abgerufen am 28.03.2024).