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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 8

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K. F. lädt Gf. Philipp d. J. von Hanau auf Klage seines Kammerprokurator-Fiskals, er belege die Leute und Güter der 19 zur Grafschaft Bornheimer Berg gehörigen und von ihm und dem Reich zu Lehen gehenden Dörfer über das gewöhnliche Maß hinaus mißbräuchlich mit atzunge, leger und anderen Abgaben, auf den 45. Tag nach Erhalt dieser Ladung bzw. den ersten darauffolgenden Gerichtstag peremptorisch vor sich zu rechtlicher Verantwortung und unterrichtet ihn, daß auf Ersuchen des Fiskals auch in seiner Abwesenheit prozessiert werden wird. Er ermahnt ihn, die Beeinträchtigungen der Dörfer abzustellen, um weitere Maßnahmen zum Erhalt seiner und des Reichs Gerechtigkeit zu vermeiden.

Originaldatierung:
Am sechsten tage des monats octobris (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Anläßlich des Berichts des ksl. Boten Hans Oberndorfer über die am gleichen Tag erfolgte Insinuation vor der Kirche zu Hanau an Gf. Philipp d. J. von Hanau auf Erfordern der Bürgermeister der Stadt Frankfurt am 29. Februar 1476 aufgesetztes Notariatsinstrument1 des öff. Notars Andreas Husen, Kler. der Diöz. Mainz, im StadtA Frankfurt (Sign. Dörfer, Bornheimer Berg n. 1025), Perg. mit dem gleichzeiten rücks. Vermerk Fiscal cit(acio) an den von hanau umb mißbruche der lehen. Als Zeugen fungierten Heinrich Lahnstein (Laynnstein) von Köln und Hans Raestorffer, (Kleriker ?) des Kölner bzw. Regensburger Bistums. - Von dem gleichen Notar beglaubigte Abschrift ebd. (Sign. Dörfer, Bornheim n. 401), Pap. (15. Jh.) mit dem gleichzeitigen rücks. Vermerk Copy citac(ionis) fiscal(is) umb mißbruchen der lehen hanau.

Anmerkungen

  1. 1Das Notariatsinstrument wurde zu Frankfurt in der Apotheke gen. zum Schwan aufgesetzt.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 8 n. 387, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1475-10-06_1_0_13_8_0_12395_387
(Abgerufen am 28.03.2024).