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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 8

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K. F. befiehlt Gf. Ludwig von Isenburg-Büdingen erneut1, Bggf. Baumeister und Burgmannen der Burg zu Friedberg in der Ausübung ihrer von seinen kgl. Vorgängern übertragenen Rechte an Grafschaft und Freigericht Kaichen, auch an der Erhebung der diesen erst kürzlich von ihm (K. F.)2 gewährten ziemlichen Steuer nicht zu behindern und fordert ihn unter Androhung seiner und des Reichs schweren Ungnade, der in dem genannten neuen Privileg festgelegten Strafen und einer zusätzlichen Pön von 40 Mark, die halb der ksl. Kammer, halb den Geschädigten zufallen soll, auf, eigene Abgabenforderungen sowie weitere Beschwerungen der im Freigericht gesessenen armen lute abzustellen.

Originaldatierung:
Am sechtzehenden tag des monads septembris (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. noch nicht aufgetaucht, der Kop. zufolge jedoch Pap. mit rücks. aufgedrücktem S. - Kop.: Vidimus des Johann von Grünberg, Abt zu Arnsburg, und des Johann Heyderich, Propst zu Ilbenstadt, von 1475 November 27 im Hess. StA Darmstadt (Sign. B 5 n. 111), Perg., grüne SS d. Ausst. an Ps.

Anmerkungen

  1. 1Siehe H. 8 n. 376.
  2. 2Siehe H. 8 n. 371.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 8 n. 378, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1475-09-16_3_0_13_8_0_12386_378
(Abgerufen am 24.04.2024).