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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 8

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K. F. teilt Wicker (Weicker) Sneider von Mörfelden (Merßvelt)1 mit, Bürgermeister und Rat der Stadt Frankfurt hätten ihm vorbringen lassen, er habe entgegen der Bestimmungen der königlichen Reformation2 und der städtischen Freiheiten die Frankfurter Bürger Claus Boiß und Heinz Koch am Freistuhl zu Lichtenfels vorladen lassen und trotz erfolgter Abforderung gegen sie prozessiert, wogegen die Frankfurter nun schriftlich an ihn appelliert hätten. Er lädt ihn daher auf den 45. Tag nach Erhalt dieser Ladung bzw. den ersten darauf folgenden Gerichtstag peremptorisch vor sich und setzt ihn davon in Kenntnis, daß auf Erfordern der Gegenpartei auch im Falle seiner Abwesenheit verfahren werden wird.

Originaldatierung:
Auff den zwolfften tag des monats decembris (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Notariatsinstrument3 des öff. Notars Andreas Husen, Kler. (phaff) des Bistums Mainz, von 1475 Juni 23 im StadtA Frankfurt (Sign. Feme, Spec. 111 sub 1475 Juni 23), Perg. - Von dem gleichen Notar beglaubigte Abschrift im StadtA Frankfurt (Sign. Feme, Spec. 111 sub dat.), Pap., (15. Jh.).

Anmerkungen

  1. 1Nach der Abschrift. Im Notariatsinstrument als Myrsefelt.
  2. 2Siehe H. 8 n. 51.
  3. 3Das Notariatsinstrument wurde ausgestellt anläßlich des zum gleichen Datum dem Notar von Bürgermeistern und Rat der Stadt Frankfurt erteilten Insinuationsauftrags und dem ebenfalls zum gleichen Datum erfolgten Bericht des Notars über die Insinuation. Als Zeugen fungierten Wigant von Rückingen und Jakob Foiß, Laien des Bistums Mainz.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 8 n. 359, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1474-12-12_1_0_13_8_0_12367_359
(Abgerufen am 29.03.2024).