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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 8

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K. F. lädt Gf. Otto von Solms(-Braunfels) in seinem Prozeß mit Bürgermeistern, Rat und Gemeinde der Stadt Wetzlar zur Verhandlung über die Schadensersatzleistungen auf den 45. Tag nach Erhalt dieser Ladung bzw. den ersten darauf folgenden Gerichtstag peremptorisch vor sich und weist ihn darauf hin, daß das Verfahren auch im Falle seiner Abwesenheit stattfinden wird.

Überlieferung/Literatur

Org. und Kop. noch nicht aufgetaucht. Ergibt sich aus H. 8 n. 312.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 8 n. 313, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1471-07-01_3_0_13_8_0_12321_313
(Abgerufen am 25.04.2024).