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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 8

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K. F. gebietet Heinrich Kreycker, seinen widerrechtlich am westfälischen Gericht vor Johann Hülscheid, Freigraf des Freistuhls in der Freigrafschaft zu Brackel bei Dortmund, gegen Bürgermeister und Rat sowie Schultheiß, Schöffen, Bürger und Einwohner der Stadt Frankfurt geführten Prozeß abzustellen und lädt ihn zu rechtlicher Verantwortung vor.

Überlieferung/Literatur

Org. und Kop. noch nicht aufgetaucht. Ergibt sich aus H. 8 n. 308 und der in den Regg.F.III. H.4 n. 539 gebotenen, ebenfalls erschlossenen Ladung. Vgl. den Kommentar ebd.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 8 n. 309, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1470-08-21_2_0_13_8_0_12317_309
(Abgerufen am 28.03.2024).