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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 8

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K. F. teilt Gf. Otto von Solms(-Braunfels) mit, daß er den von Bürgermeistern, Rat und Gemeinde der Stadt Wetzlar gegen ihn angestrengten Prozeß zu rechtlichem Entscheid wieder an sich genommen habe, weil der als ksl. Kommissar eingesetzte Eb. Johann von Trier keine gütliche Einigung herbeiführen konnte, so daß im Grunde bisher in den heubtsachen rechtlich nicht verhandelt worden ist, und man sich mit umbstenden der sachen uffgehalden habe. Um den Parteien zudem weitere Kosten zu ersparen, lädt er ihn deshalb auf den 45. Tag nach Erhalt dieser Ladung bzw. den ersten darauf folgenden Gerichtstag peremptorisch vor sich und erklärt, daß auch in seiner Abwesenheit verhandelt werden wird.

Überlieferung/Literatur

Kop.: Undatierte Abschrift inseriert in dem abschriftlich überlieferten Schreiben des Peter Gamp an Johannes Peck, Lic. iur., Propst und Protonotar, von 1469 September 19 im StadtA Wetzlar (Sign. Urkunden, Kasten 92 sub dat. 1469 September 19), Pap. (15. Jh.). - Weitere Abschrift ebd. (Sign. Urkunden, Kasten 76 sub dat. 1451), Pap. (15. Jh.).

Anmerkungen

  1. 1Der sich aus dem angezogenen Schreiben ergebende zeitliche Ansatz dürfte in Anbetracht des Sachverhalts, vgl. H. 8 n. 291, nicht allzu weit von dem tatsächlichen Datum entfernt sein.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 8 n. 292, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1469-09-19_2_0_13_8_0_12300_292
(Abgerufen am 24.04.2024).