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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 8

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K. F. teilt Bürgermeistern, Rat und Gemeinde der Stadt Wetzlar mit, daß sich der auf ihr Ansuchen vor das ksl. Kammergericht geladene Gf. Otto von Solms(-Braunfels) laut ergangenem Urteilsbrief wegen der remiss(ion) Eb. Johanns von Trier zu verantworten braucht. Da Gf. Otto nun seinerseits Schadensersatzklage gegen sie erhoben habe, lädt er sie auf den 45. Tag nach Erhalt dieser Ladung bzw. den ersten darauf folgenden Gerichtstag peremptorisch vor sich und erklärt, daß auch in ihrer Abwesenheit verhandelt werden wird.

Originaldatierung:
Geben mit urtel zu der Nuwen[statt ...]sten tag des monats augusti (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Durch den öff. Notar Stephan Hamer 1470 März 14 beglaubigte Abschrift2 eines Vidimus von (Dekan und Kapitel) des Marienstifts Wetzlar von 1469 November 22 im StadtA Wetzlar (Sign. Urkunden, Kasten 92 sub dat.), Pap. (mit größerem Ausriß, daher Datierung und Ausstellerbezeichnung des Vidimus unvollständig).

Anmerkungen

  1. 1Das Itinerar weist lückenlos den Aufhalt des K. in Graz aus. Erst am 31. August urkundet er in Wiener Neustadt, vgl. die Nachweise bei Chmel n. 5644-5679.
  2. 2Mit Hinweis auf das mit dem Stiftssiegel versehene Originalvidimus.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 8 n. 289, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1469-08-31_1_0_13_8_0_12297_289
(Abgerufen am 28.03.2024).