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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 8

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K. F. teilt Asmus Buchsecke mit, Bürgermeister und Rat der Stadt Frankfurt hätten ihm vorbringen lassen, daß er gegen Henne Hoffmannam Westfälischen Gericht vor Heinrich Schmidt (Smyt), der sich Freigraf des Freistuhls zu Volkmarsen (Fulckmersheym) nenne, prozessiere, obwohl Henne Frankfurter Bürger sei und die Streitsache am Frankfurter Stadtgericht verhandelt werden müsse, welches Asmus jedoch nicht angerufen habe. Er (Asmus) habe stattdessen und trotz einer entsprechenden Abforderung der Frankfurter von Heinrich Schmidt Urteile gegen Henne erwirkt, wogegen die Frankfurter nun schriftlich appelliert hätten, da das ganze Verfahren gegen die Satzungen der gemeynen koniglichen reformacion1 und die städtischen Freiheiten verstoße, weshalb er den darin begriffenen Strafen verfallen sei. Der K. lädt Asmus deshalb auf den 45. Tag bzw. den ersten darauf folgenden Gerichtstag nach Erhalt dieser Ladung peremptorisch zu rechtlicher Verantwortung vor sich und eröffnet ihm, daß auch im Falle seiner Abwesenheit verhandelt werden wird.

Originaldatierung:
Am sehsten dage des moents mey (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Notariatsinstrument2 des öff. Notars Philipp Rynheim, Kler. der Diöz. Mainz, von 1469 Juli 213 im StadtA Frankfurt (Sign. Feme Spec. 104 sub 1469 Juli 13), Perg.

Anmerkungen

  1. 1Siehe H. 8 n. 51.
  2. 2Das Notariatsinstrument beinhaltet den von Walther von Schwarzenberg d. J., Bürgermeister zu Frankfurt, dem geschworenen Boten Peter Kleinfisch (Cleynfisch) am 13. Juli 1469 erteilten Auftrag zur Insinuierung dieses und des Mandats vom gleichen Tage, n. 283, der bezeugt wurde von Heinrich Schultheiß, Kustos des Bartholomäusstifts, und Johann Schellengiesser, Kanoniker des Liebfrauenstifts, beide zu Frankfurt, sowie den am 21. Juli 1469 erstatteten Bericht des Boten über die am 14. Juli zu Grüningen (Gruningen) im Hause des Asmus Buchsecke und die am 17. Juli 1469 im Schloß Kogelberg (Kollenberg) vor Heinrich Schmidt vorgenommenen Insinuierungen. Als Zeugen des Berichts fungierten Ort Landeck und Henne Lußman, Schultheiß zu Rodheim (Radeheym).
  3. 3Im Notariatsinstrument heißt es mißverständlich: uff sanct Marie Magdalenen abent und zwentzigssten dag deß moents july. Der Maria Magdalena-Tag fällt auf den 22. Juli, der Tag zuvor demnach der 21. Juli. Das Versehen ist wohl durch Auslassung der Silbe "ein" bei der Auflösung des Datums entstanden.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 8 n. 282, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1469-05-06_1_0_13_8_0_12290_282
(Abgerufen am 29.03.2024).