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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 8

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K. F. teilt Ldgf. Heinrich (III.) von Hessen mit, Bürgermeister und Rat der Stadt Wetzlar hätten ihm vorbringen lassen, sie und etliche ihrer Bürger würden durch ihn in ihren Freiheitenund altem Herkommen beeinträchtigt, namentlich sei ihr Mitbürger Gottfried Alpach am Gericht zu Aßlar bekümmert worden. Aufgrund der Appellation der Wetzlarer befiehlt er ihm deshalb, die Beschwerungen innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt dieses Briefs abzustellen, lädt ihn andernfalls auf den 45. Tag nach Ablauf dieser Frist von 15 Tagen vor sich und gebietet ihm, solange das Verfahren vor ihm und dem ksl. Kammergericht anhängig ist, nichts gegen die Wetzlarer zu unternehmen.

Originaldatierung:
Am XX. tag juny (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: In den Formelteilen textlich verkürztes, stark korrigiertes und ohne Intitulatio versehenes Konzept1 im StadtA Wetzlar (Sign. Urkunden, Kasten 91 sub dat.), Pap. (15. Jh.).

Anmerkungen

  1. 1Das Konzept trägt am linken oberen Blattrand den gleichzeitigen Vermerk: Wetzflar contra lantg(rave) von Hessen. Eine Ausfertigung konnte bisher nicht aufgefunden werden.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 8 n. 277, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1468-06-21_3_0_13_8_0_12285_277
(Abgerufen am 28.03.2024).