Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 8

Sie sehen den Datensatz 168 von insgesamt 528.

K. F. teilt den Herren Jakob und Ludwig von Lichtenberg mit, daß in der Streitsache zwischen Hans von Rechberg und Bürgermeistern, Rat und Gemeinde der Stadt Ulm sowie anderen mit dieser vereinten Städte gemäß der kgl. Kommission1 an Mgf. Karl von Baden, Heinrich von Pappenheim und Walter von Hürnheim ein Rechttag stattgefunden habe, zu dem neben Hans von Rechberg auch Gf. Schaffried von Leiningen persönlich erschienen sei. Dieser habe vorgebracht, daß die Lichtenberger ihn entgegen dem im Kommissionsauftrag verbrieften Geleitschutz auf dem Rhein gefangengenommen hätten und nach wie vor in Haft hielten, wodurch sie den Strafen der guldin bull,2 der Karlin3 und der koniglichen reformacion4 ebenso verfallen seien wie denjenigen, die auf die Beleidigung der ksl. Majestät, genannt crimen lese maiestatis, und auf Vergehen gegen geschriben rechte stünden. K. F. befiehlt ihnen daher ernstlich, Gf. Schaffried und die Seinen sofort nach Erhalt dieses Briefs vorbehaltlos freizulassen und erklärt, daß er zum Austrag von Streitigkeiten als obruster und ordenlicher riechter bereit ist. Sollten sie diesem Gebot nicht nachkommen, lädt er sie auf den 45. Tag nach Erhalt dieses Briefs peremptorisch vor sich, wo sie sich gegenüber der Klage seines Kammerprokurator-Fiskals zu verantworten haben, und erklärt, daß auch in ihrer Abwesenheit verhandelt werden wird.

Originaldatierung:
Am xx tag des monadt februarii. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: 2 Abschriften im Hess. StA Darmstadt (Sign. D 21 A 3/2, Bl. 38r-v u. ebd. 3/7, Bl. 3r-v), Pap. (15. Jh.).

Druck: Battenberg, Lichtenberg-Leiningensche Fehde S. 131f. n. 18.

Anmerkungen

  1. 1Siehe H. 8 n. 167.
  2. 2Die Goldene Bulle Kaiser Karls IV. vom Jahre 1356, hg. von der Deutschen Akademie der Wissenschaften zu Berlin, bearb. von W. D. Fritz, Weimar 1972 (= Fontes iuris Germanici antiqui in usum scholarum separatim editi, Tom. XI).
  3. 3Siehe H. 8 n. 58 Anm. 1.
  4. 4Siehe H. 8 n. 51.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 8 n. 168, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1458-02-20_2_0_13_8_0_12176_168
(Abgerufen am 29.03.2024).