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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 8

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K. F. ernennt seinen Schwager Mgf. Karl von Baden, Heinrich von Pappenheim, Erbmarschall und Rat, und Walter von Hürnheim als seine Kommissare im Streit zwischen Hans von Rechberg von Hohenrechberg und Bürgermeistern, Rat und Gemeinde der Stadt Ulm sowie anderen mit dieser vereinten Städte und bevollmächtigt sie, den Parteien Rechtstage zu setzen und rechtlich zu entscheiden. Er gebietet insbesondere Mgf. Karl, den zu den Rechtstagen Gesandten der genannten Parteien bis zur Rückkehr an ihren Wohnort unser und des richs geleite und sicherheit zu gewähren und auch alle übrigen Reichsuntertanen zur Einhaltung dieses Gebots anzuhalten.

Überlieferung/Literatur

Org. und Kop. noch nicht aufgetaucht. Ergibt sich aus H. 8 n. 168.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 8 n. 167, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1458-02-20_1_0_13_8_0_12175_167
(Abgerufen am 18.04.2024).