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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 8

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K. F. teilt Eb. Jakob von Trier mit, daß das heute unter dem Vorsitz Albrechts von Pottendorf zusammengetretene Kammergericht die rechtliche Verhandlung des Prozesses zwischen Gf. Diether von Isenburg-Büdingen und Martin Forstmeister bis auf den nächsten Gerichtstag nach unser lieben Frauwen tag der liechtmesse (1454 Februar 2) verschoben hat und gebietet ihm, bis dahin unter Hinzuziehung der Räte der Ebb. von Mainz und Köln und anderer nach seiner Wahl zu versuchen, die Parteien gütlich zu einigen. Sollte dies nicht gelingen, soll er ihm (K. F.) die in diesem Zusammenhang angefertigten und gesammelten Unterlagen zusenden. Ein Scheitern der gütlichen Einigung soll die Rechte beider Parteien und auch den Termin des Kammergerichts nicht berühren.

Originaldatierung:
Am dryczehenden tag des monats augst (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. Ernestus Breitenbach (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift im Fürstlich Ysenburg- und Büdingenschen Archiv zu Büdingen (Sign. Stadt und Land Fasz. 97 n. 694 fol. 103r-v), Pap. (15. Jh.). - Abschrift ebd. (Sign. Wald-Acta Fasz. 10 n. 78, 13 Lage Bl. 9v-10v), Pap. (17. Jh.). Lit.: Heinig, Kaiser Friedrich III. und Hessen S. 80.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 8 n. 152, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1453-08-13_1_0_13_8_0_12160_152
(Abgerufen am 29.03.2024).