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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 8

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Kg. F. lehnt die ihm schriftlich vorgetragene Bitte1 Eb.Jakobs von Trier ab, den Prozeß der von Gelnhausen und MartinForstmeisters gegen seinen (Eb.) Mann Diether vonIsenburg-Büdingen an ihn und seine Räte abzutreten, weil die Ladung Diethers nicht erkennen lasse, daß es in dem Streit um Reichslehen und -rechte gehe und Diether auch nicht als Lehnsmann des Reiches geladen worden sei. Wenn die Ladung dies auch nicht ausdrücklich erwähnt, sondern auf eine gewaltsame Beeinträchtigung der von Gelnhausen und des königlichen Forstmeisters an des richs Budinger wald Forstrecht und Fördergeding lautet, so wird der Streit doch grundsätzlich um Reichslehen und -rechte geführt und gehört deshalb vor niemanden als vor ihn als König. Gemäß seiner Pflicht hat er deshalb Recht ergehen lassen, welches er nun nicht abstellen oder widerrufen und den Prozeß auch niemand anderem übertragen kann. Ihm zuliebe hat er jedoch die Verhandlung bis zum nächsten Termin des Kammergerichts nach sand Jacobs tag des meereren (1450 Juli 25) aufgeschoben und Pfgf. Friedrich und Gf. Reinhard von Hanau mit dem Versuch einer zwischenzeitlichen gütlichen Einigung beauftragt. Sollte dies scheitern, muß das Recht seinen Lauf nehmen.

Originaldatierung:
An sand Thomas abent des zwelfboten.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r.i.c. - KVv: Dem erwirdigen Jacoben ertzbischoven zu Trier des heiligen romischen richs in Gallien und durch das kunigrich zu Arlat ertzkantzler unserm lieben nefen und kurfursten (Adresse, Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

Org. im Fürstlich Ysenburg- und Büdingenschen Archiv zu Büdingen (Sign. Stadt und Land Fasz. 97 n. 690 (5)), Pap., rotes S 11 rücks. aufgedrückt. - Kop.: Abschrift ebd. (Sign. Stadt und Land Fasz. 97 n. 694, fol. 58r-59r), Pap. (15. Jh.). - Abschrift ebd. (Sign. Wald-Acta Fasz. 10 n. 78, 8. Lage Bl. 5r-6r), Pap. (17. Jh.).

Anmerkungen

  1. 1Die Abforderung erging wohl zwischen dem 8. Juli (s. H. 8 n. 118) und dem 20. Dezember 1449. Der Brief Eb. Jakobs von Trier ist unverständlich datiert mit 1450 Domi(nica ?) nach dem 18. s. im Fürstlich Ysenburg- und Büdingenschen Archiv zu Büdingen (Sign. Wald-Acta Fasz. 17 n. 104 Vol. I sub dat.), Pap.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 8 n. 126, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1449-12-20_1_0_13_8_0_12134_126
(Abgerufen am 18.04.2024).