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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 8

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Kg. F. teilt Gf. Diether von Isenburg-Büdingen mit, daß er dessen Kaplan Thomas durch etliche seiner Räte hat vernehmen lassen, die ihm (F.) seine Wünsche vorgetragen haben. Noch ehe er eine Antwort erteilen konnte, hat Thomas seinem Kanzler Abforderungsbriefe der Ebb. von Köln und Trier übergeben. Diese und die darin gegebenen Begründungen verwundern ihn sehr, da es sich bei den strittigen Stücken um Reichslehen handelt und Diether zuerst sein und des Reichs Lehnsmann ist, weshalb die Sache die beiden Ebb. nichts angeht. Er (F.) hat die Briefe daher nicht angenommen und verkündet ihm, daß er zwischen ihm und dem (Martin) Forstmeister, den von Gelnhausen, Ruprecht von Karben und Gerlach Koch vierzehn Tage nach sanct Jorgen tag (Mai 7) richten wird.

Originaldatierung:
Am montag nehst nach dem sontag Judica in der fasten (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r.i.c. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Abschrift im Fürstlich Ysenburg- und Büdingenschen Archiv zu Büdingen (Sign. Stadt und Land Fasz. 97 n. 694, fol. 57v), Pap. (15. Jh.). - Abschrift ebd. (Sign. Wald-Acta Fasz. 10 n. 78, 8. Lage Bl. 3r-v), Pap. (17. Jh.).

Reg.: Regg.F.III. H.3 n. 48 (nach unzulänglicher Überlieferung). Lit.: Heinig, Kaiser Friedrich III. und Hessen S. 77.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 8 n. 113, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1449-03-31_2_0_13_8_0_12121_113
(Abgerufen am 19.03.2024).