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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 8

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Kg. F. unterrichtet Karl von Karben über einen von Bürgermeistern und Rat der Stadt Friedberg ihm schriftlich zugeleiteten Bericht bezüglich des Standes ihrer beiderseitiger Auseinandersetzung. Danach sei denen von Friedberg von K. Sigmund1 und von ihm (Kg. F.2) die Erlaubnis erteilt worden, die schon an die Vorfahren Karls verpfändeten und nach wie vor in seinem Besitz befindlichen Dörfer Ockstadt, Hollar, Melbach und Heyenheim sowie Zoll und Gefälle in der Stadt Friedberg wieder einzulösen, weshalb ihm, seinen Brüdern und mitteilen ausweislich ksl. Briefe3 befohlen worden sei, dem Begehren zur Pfandeinlösung stattzugeben und die Pfandbriefe auszuhändigen. Diesem Befehl seien sie nicht nachgekommen, sondern hätten im Gegenteil lange Zeit Streit mit denen von Friedberg gehabt, bis sie sich schließlich gemeinsam auf Gf. Reinhard von Hanau als Schiedsrichter geeinigt hätten, dem er (Kg. F.) daraufhin eine Kommission in dieser Sache erteilt habe4. Karl und die Ganerben verweigerten dennoch die Herausgabe der Pfandbriefe und kämen den Geboten des Kommissars nicht nach; doch nicht nur dadurch entstünde den von Friedberg großer Schaden, sondern auch, weil Friedberg von der Pfandschaft jährliche Zinsen und Gülten abzuführen hätte, und sie vor anderen Gerichten beklagt und ihre Güter bekümmert würden. In Ansehung dieses Sachverhalts gebietet er ihm erneut, den Friedbergern die Pfandlösung zu gestatten, die Pfandbriefe auszuhändigen, oder, sofern er rechtliche Einwände vorzubringen hätte, dies vor dem als kgl. Kommissar beauftragten Gf. Reinhard von Hanau zu tun, und bekräftigt, daß ihm (Karl) die Friedberger bis zur Klärung keine Abgaben entrichten sollen.

Originaldatierung:
An sannd Benedicten tag.

Überlieferung/Literatur

Durch zwei Brandlöcher beschädigtes (ungültig gemachtes ?) Org. (?) im Hess. StA Darmstadt (Sign. A 3 Friedberg 1446 März 21), Perg. Ein deutlicher Einriß und das Fehlen einer Plika läßt den Verdacht aufkommen, daß diese abgeschnitten und das Siegel herausgerissen wurde.

Anmerkungen

  1. 1Von 1437 Juli 21 ( RI XI n. 11886). Eine Kopie dieser an die von Karben gerichteten Urkunde findet sich zusammen mit den drei undatiert überlieferten, den Kommissionsauftrag an Gf. Reinhard von Hanau betreffenden Stücken im Hess. StA Darmstadt (Sign. A 3 Friedberg 1437 Juli 21 (B), fol. 3r-v), Pap. (15. Jh.).
  2. 2Siehe unsere H. 8 n. 13.
  3. 3Hier wird wohl wiederum auf den diesbezüglichen Befehl K. Sigmunds von 1437 Juli 21 ( RI XI n. 11886) Bezug genommen. Eine entsprechende Weisung durch Kg. F. scheint angesichts der noch 1442 Juni 3 (Chmel n. 575) erfolgten Belehnung mit dem Pfandbesitz unwahrscheinlich.
  4. 4Siehe unsere H. 8 n. 77.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 8 n. 80, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1446-03-21_1_0_13_8_0_12088_80
(Abgerufen am 29.03.2024).