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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 8

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Kg. F. ernennt Gf. Reinhard d. Ä. von Hanau und dessen Sohn Reinhard d. J. zu seinen Kommissaren im Streit zwischen Martin Forstmeister von Gelnhausen und Gf. Diether von Isenburg-Büdingen um das Forstmeisteramt im Büdinger Wald, nachdem sich Martin bei ihm (Kg. F.) gegen die von Gf. Diether vorgebrachten Klagen um vermeintliche Beeinträchtigung seiner Rechte verwahrt und seinerseits den Gf. der Minderung der Reichsrechte am Försterding und am Wildbann beschuldigt hatte. Die Kommissare sollen auf Ersuchen beiden Parteien Rechttage setzen, über die Streitpunkte verhandeln, Zeugen verhören, Zeugnisverweigerer mit beqwemelichen penen zur Aussage zwingen, ihm dann durch Boten einen schriftlichen Bericht zukommen lassen und die Parteien zur entlichen rechtlichen Entscheidung an ihn verweisen. Der Kg. bekräftigt, daß er ein Urteil fällen werde, damit das reich und ain yder bey seynen rechten beleibe, und stellt abschließend fest, daß auch bei Abwesenheit einer Partei im Recht verfahren wird.

Originaldatierung:
An des heiligen Crutz tag exaltac(i)on(is) (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r.i.c. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. noch nicht aufgetaucht, der Kop. zufolge mit rücks. aufgedrücktem S. - Kop.: Vidimus von Bürgermeistern und Rat der Stadt Gelnhausen von 1445 Oktober 18 im Fürstlich Ysenburg- und Büdingenschen Archiv zu Büdingen (Sign. Urkunden n. 2185), Perg., grünes S d. Ausst. an Ps.

Reg.: Battenberg, Isenburger Urkunden n. 1713. Lit.: Heinig, Kaiser Friedrich III. und Hessen S. 75.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 8 n. 74, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1445-09-14_2_0_13_8_0_12082_74
(Abgerufen am 29.03.2024).