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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 8

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Kg. F. verleiht Bf. Friedrich von Basel und seinen Nachfolgern mit Rat der Fürsten und Getreuen die Freiheit, daß ihre und des Stifts Basel Lehnsmannen, Diener, Räte und Hofgesinde, die stiftischen Städte, Schlösser und Dörfer sowie alle Hintersassen künftig von niemandem vor dem königlichen Hofgericht, dem königlichen Hofgericht zu Rottweil, vor Land- oder anderen fremden Gerichten verklagt werden sollen. Alle Ansprüche gegen stiftische Lehnsmannen, Diener etc. sollen vor dem jeweiligen Bf. von Basel und seinen Räten, Ansprüche gegen die stiftischen Untertanen vor den Gerichten am Wohnort der Beklagten vorgebracht werden. Bei Rechtsverweigerung kann der Kläger sein Recht außerhalb des Stifts suchen. Alle gegen diese Freiheit gerichteten gerichtlichen Vornahmen und Urteile sollen gegenstandslos und für die Betroffenen unschädlich sein. Der Kg. gebietet allen Fürsten, Gff. etc. seinem und des Reichs Hofrichter zu Rottweil, den anderen Landrichtern, Richtern, Vögten, Landvögten, Amtleuten, Bürgermeistern, Schultheißen, Räten und Gemeinden aller Städte, Märkte und Dörfer sowie allen anderen Reichsuntertanen die Beachtung dieses Privilegs bei seiner und des Reichs schweren Ungnade und einer halb der kgl. Kammer, halb den Geschädigten zufallenden Pön von 30 Mark Gold.

Originaldatierung:
Des nechsten donnerstags nach St. Othmars tag (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r. d(omino) marchione de Hochberg ref. Wilhelmus Daz (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Von dem öff. Notar Pastor 1602 April 12 beglaubigte Abschrift eines Vidimus Bf. Philipps von Basel von 1543 Mai 31 im Bundesarchiv Koblenz, Außenstelle Frankfurt (Sign. AR 1 - A 222 (= Koser I 407) [Quadr. 17]), Pap. (17. Jh., beschädigt).

Reg.: Chmel n. 1230 (mit November 15 nach RR N fol. 29r-v); Mon. de Bâle 5 S. 793f. (mit November 15); RMB 2 n. 1741 (mit November 15); Battenberg, Gerichtsstandsprivilegien S. 801f. n. 1478 (mit November 15).

Anmerkungen

  1. 1Offensichtlich handelt es sich um eine Rückdatierung. Das entprechende Stück wurde im RR mit November 15 datiert, zu dieser Zeit hielt sich Kg. F. in Basel auf. Spätestens am 21. November urkundet er in Konstanz (Chmel n. 1232).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 8 n. 63, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1442-11-22_1_0_13_8_0_12071_63
(Abgerufen am 28.03.2024).